Steuerhinterziehung soll künftig erst nach zehn Jahren verjähren

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 05.05.2008

Die Bundesregierung will Steuerhinterziehung effektiver bekämpfen und dafür die Verjährungsfrist von bisher fünf Jahren verdoppeln. Die Fristen für die Steuerfestlegung und die Verfolgung von Steuerhinterziehung sollen angeglichen werden, wie ein Sprecher des Finanzministeriums am 30.04.2008 sagte. Bisher konnte zwar die Steuer noch bis zu zehn Jahre nach dem Fälligkeitsjahr festgelegt werden. Wer die Steuer hinterzog, konnte aber bereits nach fünf Jahren nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

Die neue Verjährungsfrist für Steuerstraftaten soll im Jahressteuergesetz 2009 geregelt werden. Das Bundeskabinett wird die Novelle voraussichtlich Anfang Juni 2008 verabschieden. Mit dieser Anpassung sei keine Änderung des Strafmaßes verbunden, erläuterte der Sprecher. Auch sehe er keinen Bruch mit den Vorgaben des Strafgesetzbuches, wonach sich die Dauer der Verjährung grundsätzlich nach der Höhe der Strafe richte. Inwieweit sich die Änderungen auf die Betroffenen der Steuerhinterziehungs-Affäre mit Liechtenstein auswirkten, konnte der Sprecher nicht sagen. Unklar blieb auch, mit welchen Mehreinnahmen der Staat durch die Gesetzesänderung rechnen kann.

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Poß erwartet von der längeren Verjährungsfrist nicht nur eine bessere Verfolgung und Ahndung aufgedeckter Hinterziehungsfälle, sondern auch eine wirksamere Abschreckung. Poß rief zugleich die für die personelle Ausstattung der Steuerfahndung zuständigen Länder zu verstärkten Anstrengungen im Kampf gegen Steuerhinterziehung auf. Im Zuge der Liechtenstein-Affäre sei deutlich geworden, dass es einige Länder damit nicht so genau nähmen. Im Übrigen müssten die Länder-Fahnder in «Großfällen» wie der Liechtenstein-Affäre durch eine zusätzliche Steuerfahndungsgruppe auf Bundesebene unterstützt werden, forderte der SPD-Finanzpolitiker.

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