Konferenz "Praktika stärken - Missbrauch verhindern"

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 10.05.2008
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtMissbrauchPraktikaKonferenz2|2533 Aufrufe

Das Thema "Generation Praktikum" bleibt auf der Agenda der politisch Verantwortlichen. Der Bundesminister für  Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, sieht sich durch die Ergebnisse einer vor kurzem veranstalteten Konferenz in seinem Mitte März dieses Jahres angekündigten Vorhaben (siehe beck-blog vom 20.3.2008)  bestärkt, mit arbeitsrechtlichen Regelungen gegen Mißstände bei der Beschäftigung von Praktikanten vorzugehen.  Die vom Ministerium und der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) veranstaltete Konferenz stand unter dem Leitthema "Praktika stärken - Missbauch verhindern" und führte zahlreiche Politiker, Wissenschaftler, Personalverantwortliche und Interessenvertreter zusammen. Erörtert wurden Maßnahmen auf Unternehmensebene, die bereits vom Bundesministerium vorgeschlagenen arbeitsrechtlichen Maßnahmen, aber auch weitergehende Lösungsansätze. Aufschlussreich war vor allem die Präsentation einer Vertreterin der Europäischen Kommission, die belegte, dass es sich nicht um ein nationales Problem handelt, sondern bereits europaweit gemeinsame Ansätze diskutiert werden. Der Bundesarbeitsminister will solange jedoch offenbar nicht warten und hält an seinen Plänen fest. Diese sehen eher punktuelle Maßnahmen vor, nämlich insbesondere: Klarstellung im Bürgerlichen Gesetzbuch, dass Praktikanten mit abgeschlossener Berufsausbildung Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben; vereinfachte Rechtsdurchsetzung durch Beweiserleichterung; Schriftform für die Begründung eines Praktikumsverhältnisses.

 

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2 Kommentare

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Aus Erfahrungsberichten naher Angehöriger weiß ich, dass es leicht und schnell vorkommt, dass man als Praktikant ausgebeutet wird - oft mit dem Versprechen Aussicht auf eine Lehrstelle / Festanstellung zu erhalten. Doch gerade die Leichtigkeit bei nahezu jeder Firma unter gewissen Voraussetzungen an ein Praktikum zu kommen prägen dieses wiederrum. Selbstverständlich gibt es mittlerweile sogar für Praktika sog. Assessment - Auswahlverfahren, aber das ist bisher eine Ausnahme.
Fraglich bleibt insgesamt aber, welche Auswirkungen insbesondere zivilrechtliche Regelungen auf ein Praktikumsverhältnis haben, speziell hinsichtlich der Leichtigkeit an eben solche heranzukommen.

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Wie man Zeitungsberichten entnehmen konnte, soll das Praktikum nicht (mehr) reguläre Arbeitsplätze ersetzen dürfen. Damit wären die Referendarstage bei der StA (Sitzungsvertretung), bei manchen Rechtsanwälten (Ersatz eines Associates) und in mancher Gemeindevertretung wohl abgeschafft. Auch einige Zivilrichter könnten uns wohl nicht mehr wöchentlich jeden Sitzungstag machen lassen.

Praktikanten mit abgeschlossener Berufsausbildung sollen eine angemessene Vergütung erhalten. Ist das 1. Staatsexamen berufsqualifizierend? Sind 780,- Euro netto angemessen?

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