BVerfG bestätigt Handyverbot am Steuer

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 13.05.2008

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin, mit der diese das Handyverbot am Steuer als verfassungswidrig rügte, nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 18.04.2008; Az.: 2 BvR 525/08). Das Handyverbot, welches in § 23 Abs. 1a StVO (Straßenverkehrsordnung) normiert ist, verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Die Beschwerdeführerin musste ein Bußgeld von 240 Euro zahlen, nachdem sie zum vierten Mal innerhalb kurzer Zeit telefonierend am Steuer ihres Fahrzeugs erwischt worden war.

Das Amtsgericht verhängte gegen die Juristin eine Geldbuße in Höhe von 240 Euro, das Sechsfache der Regelbuße, da sie in der Vergangenheit bereits dreimal gegen das Handyverbot verstoßen hatte. Den hiergegen gerichteten Antrag der Rechtsanwältin verwarf das Oberlandesgericht. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verbotsnorm bestünden nicht. Eine Erhöhung der Geldbuße um das Sechsfache sei im Hinblick auf die wiederholten Verstöße schuldangemessen. Die Zweite Kammer des Zweiten Senats des BVerfG bestätigte nun die OLG-Entscheidung.

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