Erfolgshonorar auf der Überholspur

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 16.05.2008

Das Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren steht auf der Tagesordnung der 844. Sitzung des Bundesrates am 23.5.2008. Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz ist in der BR-Drs. 280/08 zu finden. Das Gesetz regelt nicht nur die Voraussetzungen für die Vereinbarung von Erfolgshonoraren und die dabei einzuhaltenden Formvorschriften, sondern gestaltet das gesamte Recht der Vergütungsvereinbarung grundlegend um-Textformerfordernis nicht nur für die Erklärung des Mandanten und bei Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung, sondern auch für die Erklärung des Anwalts und bei allen Arten von Vergütungsvereinbarungen. Auch die Möglichkeiten der Mandanten, bereits gezahlte Beträge bei fehlerhaften Vergütungsvereinbarungen vom Anwalt zurückzufordern, werden stark erweitert - wer bei den Förmlichkeiten nicht aufpasst, wird in Zukunft ausreichende Rückstellungen bilden müssen.

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