Minister Tiefensee: Bekämpfung von Rasern und Dränglern

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 19.05.2008

Anlässlich der Jahreshauptversammlung der Deutschen Verkehrswacht e.V. in Potsdam hat Bundesverkehrsminister Tiefensee erneut auf das zentrale Ziel der Verkehrspolitik, nämlich die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit hingewiesen und hierbei Rasern und Dränglern durch die beabsichtigte Erhöhung der Bußgelder den Kampf angesagt:

"Unbelehrbaren sei gesagt: Wir werden mit unserem neuen Bußgeldkatalog die Hauptunfallursachen zielgenau bekämpfen. Vor allem Raser und Drängler, also diejenigen, die sich im Verkehr besonders rücksichtslos verhalten und andere vorsätzlich gefährden, müssen mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen."

Es solle nämlich nicht nur bei der Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer durch Kampagnen, wie etwa die mit dem Titel "Runter vom Gas" bleiben. Der genaue Wortlaut der Worte des Ministers findet sich in der Pressemitteilung seines Ministeriums vom 17. Mai 2008, Nr.: 119/2008.

Wie schätzen Sie den Nutzen dieser Maßnahmen ein? Bringt eine Kampagne wie "Runter vom Gas" etwas oder bedarf es schärferer Sanktionen? Oder ist aus Ihrer Sicht angesichts jährlich sinkender Verkehrstotenzahlen überhaupt kein Handlungsbedarf erkennbar? 

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4 Kommentare

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Darf ich die Gelegenheit hier mal etwas leicht OT dazu nutzen, Juristen zu dem Vorschlag zu befragen: Wenn die Bußgelder schon solche Höhen erreichen (sollen) müsste dann nicht auch auf Tagessätze umgestellt werden?

Kampagne halte ich für sinnlos. (leider)
Handlungsbedarf seh ich an einigen Stellen durchaus.

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Na, selbst als stud. iur. lernt man schonin Anfängervorlesungen, dass es nicht die Höhe der Strafe sondern die Kontrolldichte abschrecken. Ob ich als Drängler nun 60 oder 100 EUR zahle ist mir (sorry) egal: Es tut mir immer weh, ich ärgere mich immer darüber und die Differenz zwischen 60 und 100 EUR trifft nur die Menschen an der eher unteren Seite des Einkommensspektrums, wo wir wieder bei der Frage von Corax wären.

JA: Ich wäre für einkommensabhängige Buß- und Verwarnungsgelder, wobei das Handling aber deutlich erschwert würde.

"Guten Tag. Sie wissen, weswegen wir Sie angehalten haben? Führerschein, Fahrzeugpapiere und Ihre letzte Steuererklärung bitte!".

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...was den Einfluss schärferer Sanktionen auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer angeht, sehe ich das genauso wie "Matthias". Ich verweise hier (uneigennützig?) auf meinen Beitrag in SVR 2007, 37 zum Verkehrsgerichtstag 2007.

zu den wirtschaftlichen Verhältnissen:
In Zukunft werden die wirtschaftlichen Verhältnisse sicher öfter als bisher eine Rolle spielen. Ich verweise hier auf § 17 Abs. 3 S. 2 1. Hs. OWiG, der auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen als Kriterium für die Zumessung der Geldbuße als maßgeblich benennt. Bei "geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben diese Umstände i.d.R. unberücksichtigt, § 17 Abs. 2 S. 2 2. HS. OWiG.

Momentan sieht die herrschende Rechtsprechung in der Regel bei 250 Euro die Grenze dieser Geringwertigkeit, so dass zumeist bei den jetzigen Regelgeldbußen die wirtschaftlichen Verhältnisse keine Rolle spielen. Bei der geplanten Verdoppelung der Geldbußen wird diese Grenze sicher häufiger überschritten werden.

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