Überwachungsskandal bei der DTAG - Konsequenzen?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 27.05.2008

Ob der Skandal denjenigen Auftrieb gibt, die eine zentrale vom Staat überwachte Datenbank für TK-Verbindugsdaten wollen? In GB haben Politiker schon diese Forderung erhoben.

Anbei ein Auszug aus der heutigen Pressemitteilung des Dt. Bundesdatenschutzbeauftragten, Peter Schaar, der ein Prüfungsverfahren eingeleitet hat:

"Die Vorgänge müssen lückenlos aufgeklärt und es müssen Konsequenzen gezogen werden. Offenbar konnten da einige den Begehrlichkeiten nicht widerstehen, die mit
der immer umfangreicheren Sammlung personenbezogener Daten verbunden sind.

Alle von Datenschutzverstößen Betroffenen müssen von dem Unternehmen benachrichtigt werden. Nachdem der Datenschutz in den letzten Jahren mit dem Argument eingeschränkt wurde, man wolle mehr Sicherheit schaffen, wird jetzt immer deutlicher, dass die maßlose Datenspeicherung selbst ein gravierendes Sicherheitsrisiko darstellt. Deshalb trete ich nachdrücklich für eine Stärkung der datenschutzrechtlichen Instrumente ein:

  • Datenvermeidung und Datensparsamkeit sind das Gebot der Stunde. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass möglichst wenige personenbezogene Daten gesammelt werden, statt die Speicherung auszuweiten.
  • Unternehmen und staatliche Stellen müssen verpflichtet werden, die Betroffenen und die Öffentlichkeit über Verstöße gegen den Datenschutz umfassend zu informieren. Entsprechende Regelungen in anderen Ländern haben sich bewährt.
  • Der Bußgeldrahmen für die Ahndung von Datenschutzverstößen von derzeit 250.000 € (§43 BDSG) bzw. 300.000 € (§149 TKG) muss deutlich erhöht werden, damit er der Leistungsfähigkeit der Unternehmen und den Risiken von Datenschutzverstößen Rechnung trägt."

Quelle: http://www.bfdi.bund.de/cln_027/nn_531002/sid_D949284696771BDCF9572ACD73...

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2 Kommentare

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Ich weiß auch nicht, wie die von Herrn Peter Schaar heute vorgeschlagenen Lösung einer Dritten Partei als "Datennotar", die die Daten verschlüsselt aufbewahren soll, aussehen soll. Fakt ist, dass gerade die Unternehmen, die nach den Vorschriften betr. die Vorratsdatenspeicherung die Verkehrsdaten aufbewahren müssen, besonders versucht sind, diese auch für andere Zwecke zu nutzen.

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