"Entscheidung der Woche" auf www.njw.de

von Ralf Zosel, veröffentlicht am 30.05.2008
Rechtsgebiete: NJWEntscheidung der WocheVerlag2|8157 Aufrufe

Die NJW veröffentlicht jetzt auf ihrer Homepage die "Entscheidung der Woche". Darauf weist mich mein Kollege Christoph Wenk-Fischer, den ich letzte Woche in Frankfurt besucht hatte, heute per E-Mail hin. Er schreibt weiter:

Für jeweils nur eine Woche (dann ist es wieder weg) präsentieren wir dort ein rohes, nicht bearbeitetes, auch ruhig nicht rechtskräftiges Urteil, auf das im jeweiligen Heft der Woche Bezug genommen wird. Wir starten (ausnahmsweise für zwei Wochen) mit OLG Zweibrücken 1 Ws 142/08 und einem "Zwischenruf" dazu von RiAG Michael Fein aus Ingolstadt im Aktuell-Teil von Heft 24 vom 6. Juni 2008.

Ich habe mir das gleich mal angeschaut. Auf www.njw.de gelangt man über den neuen Navigationspunkt "Entscheidung der Woche" zu einem Text, der das Konzpept noch einmal kurz erläutert. Demnach verleiht die wöchentlich stattfindende Redaktionskonferenz das Prädikat "Entscheidung der Woche" nach strengen Kriterien, die dort im einzelnen nachzulesen sind. Nachdem ich so eine Sitzung letzte Woche miterleben durfte, kann ich mir lebhaft vorstellen, wie dort um jeden einzelnen dieser Prüfsteine gerungen wird.

Ein bisschen unpraktisch ist noch, dass man erst einmal auf "mehr" klicken muss, bevor man zu dem PDF kommt. Ich werde mich jetzt der Lektüre der Entscheidung widmen und bin gespannt, ob ich dahinterkomme, was RiAG Michael Fein in der kommenden NJW aufgreifen wird. Dem wird auf donaukurier.de immerhein bescheinigt, er sei einer, "der seine Eindrücke mit allen Sinnen aufsaugt und verarbeitet".

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

2 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Weg ist die Entscheidung nach einer Woche nur dann, wenn sie niemand anderweitig zugänglich macht, z.B. auf Wikimedia Commons:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:OLG_Zweibruecken_eroeffnungsbesc...

Offenbar handelt es sich um ein PDF des amtlichen Entscheidungsabdrucks, die NJW hat daran also keine originären Rechte, der Text ist gemäß § 5 UrhG gemeinfrei.

Weitere Hinderungsgründe, die Entscheidung anderweitig dauerhaft zugänglich zu machen, sehe ich nicht. Von daher kann sich die NJW durchaus entschließen, die Urteile öffentlich zu archivieren - durch die Existenz dieses Angebots wird sicher kein einziges der teuren Produkte des Hauses weniger verkauft.

0

Kommentar hinzufügen