Personelle Veränderungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 05.06.2008

Im Februar 2002 wurde der Deutsche Corporate Governance Kodex von der im September 2001 berufenen Regierungskommission vorgelegt.

Dieser, mindestens einmal im Jahr auf Aktualität zu überprüfende, Kodex dient sowohl nationalen als auch internationalen Investoren als klare Darstellung der wesentlichen in Deutschland geltenden Regelungen der Unternehmensleitung wie auch –überwachung. Zugleich enthält er nationale wie internationale Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Dabei regelt das Werk nicht alle Bereich bis ins Detail, sondern soll einen Rahmen bieten, der von den Unternehmen auszufüllen ist.

Seit Einberufung der Kommission im September 2001 bekleidete Herr Dr. Gerhard Cromme das Amt des Vorsitzenden. Zum 30.06.2008 wird er dieses nach Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz niederlegen und aus der Kommission ausscheiden. Gleichfalls werden die Herren Dr. Rolf-Ernst Breuer und Prof. Dr. Marcus Lutter aus Altergründen aus der Regierungskommission ausscheiden.

Nachfolger im Amt des Vorsitzenden wird der Aufsichtsratsvorsitzende der Commerzbank AG sowie Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken, Herr Prof. Dr. Klaus-Peter Müller. Gemeinsam mit ihm wird Frau Rechtsanwältin Daniela Weber-Rey in der Regierungskommission ihre Tätigkeit aufnehmen. Frau Weber-Rey ist Partnerin einer internationalen Großkanzlei mit Niederlassung in Frankfurt und Mitglied der „Advisory Group on Corporate Governance and Company Law“ bei der EU-Kommission.

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