Wirklich schade! Keine Atemalkoholanalyse im Strafverfahren

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 12.06.2008

Die Justizministerkonferenz hat die Einführung der Atemalkoholanalyse in Strafverfahren abgelehnt, so wird heute von der dpa berichtet:

Alkoholsünder am Steuer sollen nach dem Willen der Justizminister von Bund und Ländern auch künftig zur Blutprobe. Dem Vorschlag der Innenminister, die Blutuntersuchung bei betrunkenen Autofahrern durch Atemtests mit stationären Analysegeräten zu ersetzen, erteilten die Justizminister bei ihrer Frühjahrskonferenz in Celle eine Absage. Ob eine Atemanalyse als alleiniges Beweismittel ausreiche, bleibe wissenschaftlich umstritten, sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD). «Wir müssen gerichtsfest sein, die Urteile müssen hieb- und stichfest sein», fügte ihr niedersächsischer Kollege Bernd Busemann (CDU) hinzu.

Die Innenminister hatten vorgeschlagen, die bei einem Alkoholwert von mindestens 1,1 Promille bisher obligatorische Blutprobe durch die Atemtests zu ersetzen. Diese seien schneller und preisgünstiger. Die wissenschaftlich diskutierte Fehlerquote von gut fünf Prozent sei jedoch noch zu hoch, sagte Kolb. Mögliche Fehlverurteilungen in dieser Größenordnung seien nicht hinnehmbar. Bundesweit werden jährlich rund 200 000 Blutproben entnommen. «Wir werden die Entwicklung in den nächsten Jahren sehr intensiv beobachten», sagte Kolb. Sobald die Atemanalysen zuverlässiger seien, komme das Thema wieder auf die Tagesordnung.

Ich frage mich schon, wie die Justizminister darauf kommen, die AAK-Messungen seien nicht zuverlässig? Ist die Rechtsprechung zu § 24a StVG (Trunkenheitsfahrt) vollends falsch? Warum kauft der Staat dann überhaupt noch bei der Fa. Dräger eichfähige Geräte des Typs Evidential zur Atemalkoholmessung? Ich meine, man hätte durchaus einmal den Mut zu echten Neuerungen haben sollen, also die AAK-Messung auch in Strafsachen zulassen sollen.

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

2 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

"Ich meine, man hätte durchaus einmal den Mut zu echten Neuerungen haben sollen, also die AAK-Messung auch in Strafsachen zulassen sollen."

Auch eingedenk des recht hohen Risikos eine verfassungswidrige Neuerung zu schaffen?

War denn geplant, die Atemalkoholkontrolle als freiwillige Alternative zur unangenehmen Blutentnahme vorzusehen oder sollte der Verkehrsteilnehmer zum Pusten verpflichtet werden? Letzteres wäre mit dem Nemo-tenetur-Prinzip wohl kaum vereinbar gewesen.

0

1. Meines Wissens nach wäre die AAK-Probe nur alternativ zur Blutprobe eingeführt worden. Genaue Gesetzesformulierungsvorschläge gab es wohl noch nicht. Man hätte sich dann ja seitens des Gesetzgebers vermutlich nicht nur in verfahrensrechtliche Vorschriften begeben und diese ändern müssen, sondern wohl auch die "Alkoholnormen" (§§ 315c und 316 StGB) ähnlich wie § 24a StVG formulieren müssen, oder?
2. Wenn man die AAK-Ermittlung als freiwillige Alternative ausgestaltet hätte, wäre das sicher für die Beschuldigten deutlich weniger belastend gewesen, als die Blutprobe, da gebe ich Ihnen recht. I.Ü. hätte sich die Blutprobe ja nicht erübrigt, da es noch genügend Fälle geben würde, in denen zurückzurechnen ist.
3. Ansonsten: Das von Ihnen genannte Zitat ist natürlich bewusst ein wenig provokativ gedacht :-)))

0

Kommentar hinzufügen