Ergebnisse der Justizministerkonferenz in Celle am 11./12. Juni 2008

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 17.06.2008

Gegen Einführung der Atemalkoholanalyse

Die Mehrheit der Justizminister sehe sich zurzeit nicht in der Lage, die von der Innenministerkonferenz befürwortete Einführung der Atemalkoholanalyse bei Verkehrsstraftaten zu unterstützen, meldet das Niedersächsische Justizministerium. Die für die Allgemeinheit besonders gefährlichen Straßenverkehrsstraftaten unter Alkoholeinfluss sollten konsequent und effektiv geahndet werden. In der Wissenschaft sei aber umstritten, ob die Atemalkoholanalyse als alleiniges Beweismittel zur sicheren Feststellung der Fahruntüchtigkeit im Sinne der Strafvorschriften ausreicht. Strafrechtspraktiker befürchteten zudem eine erschwerte Beweisführung. Die Ministerkonferenz sprach sich deshalb dafür aus, zunächst die weitere Entwicklung des Forschungsstands und die Diskussion zur Beweistauglichkeit der Atemalkoholanalyse weiter aufmerksam zu beobachten.

Novellierung der forensischen DNA-Analyse

Einig seien sich die Minister in der Einschätzung der DNA-Analyse als besonders effektives Mittel zur Aufklärung von Straftaten, teilte das Niedersächsische Justizministerium weiterhin mit. Die entsprechenden gesetzlichen Änderungen der Strafprozessordnung vom August 2005 hätten sich in der Praxis bewährt. Die Speicherung der Identifizierungsmuster solle auch auf bereits verstorbene Opfer und Täter ausgedehnt werden, weil damit die Aufklärung länger zurückliegender Verbrechen oder bei Serien- und Mehrfachtätern erleichtert werden könne. Weiterer Handlungsbedarf des Gesetzgebers hinsichtlich einer Ausweitung werde von einer Mehrheit der Länder derzeit nicht gesehen.

Keine generelle Beteiligung der Staatsanwaltschaften an Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen

Die bisher vorgesehene generelle Beteiligung der Staatsanwaltschaften in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen soll nach mehrheitlicher Auffassung der Justizministerkonferenz unterbleiben, wenn kein Sachzusammenhang mit der Verfolgung von Straftaten besteht. Ziel sei, die Bußgeldverfahren schlanker und effizienter zu gestalten, die Staatsanwaltschaften von einer bloßen Weiterleitungsfunktion zu entlasten und somit mehr Zeit für die Kernaufgabe der Strafverfolgung zu gewinnen.

Erhalt gerichtsmedizinischer Institute

Die Justizminister hielten es für notwendig, die bestehenden rechtsmedizinischen Institute zu erhalten, meldet das Ministerium abschließend. Deshalb richteten sie eine Bitte an die zuständigen Fachminister der Länder, weiteren Schließungen solcher Institute entgegen zu treten. Die Innenministerkonferenz, die Gesundheitsministerkonferenz, die Kultusministerkonferenz und die Justizministerkonferenz hätten bereits die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Verbesserung der ärztlichen Leichenschau beschlossen. Die Rechtsmedizin erfülle dabei zentrale Aufgaben.

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1 Kommentar

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die schlankere Führung von Verfahren in Bußgeldsachen halte ich im Grunde für sehr gut. Die Bußgeldverfahren sind m.E. immer mehr zu Durchlaufposten in den Staatsanwaltschaften verkommen, was angesichts der Fallzahlen und der statistischen Wertigkeit dieser Verfahren für den einzelnen Amtsanwalt nicht wundert. Ob damit jedoch eine wesentliche Beschleunigung der Verfahren eintritt, mag bezweifelt werden. Die Staatsanwaltschaften haben die Akten ja bisher nur einfach weitergesandt...

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