BGH sieht Gesetzeslücke bei der Abtretbarkeit anwaltlicher Vergütungsansprüche

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 19.06.2008

Nach dem Urteil des BGH vom 24.04.2008 - IX ZR 53/07 - hätte der Gesetzgeber § 49b IV 2 BRAO n.F. rückwirkend in Kraft setzen müssen. Die Gesetzeslücke sei im Wege verfassungskonformer Auslegung zu schließen. Daher konnten nach dem BGH bereits vor dem 18.12.2007 Vergütungsansprüche von Rechtsanwälten mit wirksamer Zustimmung des Schuldners auch an Nichtanwälte abgetreten werden, ohne dass es unter dieser Voraussetzng auf eine rechtskräftige Feststellung der Forderung und einen erfolglosen Vollstreckungsversuch ankam. Auch wichtige Gestaltungsfragen von Regelungen im Mandatsverhältnis im Zusammenhang mit einer solchen Abtretung werden behandelt.

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