BAG: Tarifliche "Altersgrenze 65" ist wirksam
von , veröffentlicht am 20.06.2008Tarifliche Altersgrenzen, die an die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit: 65 Jahre) anknüpfen, sind wirksam. Das hat der 7. Senat des BAG am 18.6.2008 (7 AZR 116/07) entschieden. Er knüpft damit an seine langjährige, vom BVerfG bislang stets bestätigte Rechtsprechung an. Zweifel, die zuletzt durch das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters (Art. 1 RL 2000/78/EG, § 1 AGG, „primärrechtliches Diskriminierungsverbot“ i.S. des Mangold-Urteils des EuGH) laut geworden waren (ausführlich zuletzt Temming, Altersdiskriminierung im Arbeitsleben, 2008), hatte der EuGH bereits in der Rechtssache Palacios de la Villa (C-411/05) weitgehend zerstreut. Die Ungleichbehandlung ist durch ein legitimes Ziel aus der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik i.S. von Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG gerechtfertigt.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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2 Kommentare
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und wie sieht es mit (lufthansa?)piloten aus, die mit 60 aus dem dienst scheiden sollen? Da ist/war doch auch etwas anhängig, oder?
Prof. Dr. Chris... kommentiert am Permanenter Link
Die Klage von Lufthansa-Piloten gegen die "Altersgrenze 60" war bislang erfolglos, siehe zuletzt Hessisches LAG, Urteil vom 15.10.2007 (17 Sa 809/07). Das Verfahren ist derzeit beim BAG anhängig (Az.: 7 AZR 112/08).
Auch vor dem BVerfG hatten entsprechende Beschwerden bislang keinen Erfolg, siehe BVerfG, Beschluss vom 25.11.2004 (1 BvR 2459/04) und Beschluss vom 26.01.2007 (2 BvR 2408/06).