Schmerzensgeld für Falschberatung vom Anwalt?
von , veröffentlicht am 24.06.2008Das OLG Frankfurt - Urteil vom 30.4.2008 - 4 U 176/07 -meint nein! Im Ausgangsverfahren hatten Anwälte beim einem Brandschaden falsch beraten, weil § 103 VVG übersehen wurde. Die besorgte Klägerin wollte 4000 Schmerzensgeld wegen der durch die Falschberatung erlittenen seelischen und psychischen Belastungen.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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4 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenSchmidt kommentiert am Permanenter Link
Selbst wenn man die Norm nicht kennt, wie kann man bitte auf die Idee kommen, dass man von der Versicherung im Falle einer eigenen Brandstiftung Geld bekommt? (Sachverhalt kann ich leider nicht drauf zugreifen)
Dr. Hans-Jochem... kommentiert am Permanenter Link
Der Sachverhalt liegt so, dass der Klägerin- fehlerhaft- mitgeteilt wurde,die private Haftpflichtversicherung der Klägerin und ihres Ehemanns sei diesen gegenüber letzten Endes leistungsfrei, wenn sich erweise, dass die Klägerin, ihr Ehemann oder ihr Au-pair-Mädchen den Brand grob fahrlässig mit verursacht hätten. Die Klägerin machte sich wegen dieser fehlerhaften Beratung grundlos Sorgen und wollte hierfür entschädigt werden.
Rechtsanwalt Hä... kommentiert am Permanenter Link
[...] Quelle: Beck-Blog [...]
Schmidt kommentiert am Permanenter Link
ok, dann macht das ganze Sinn. Auf die Variante war ich nicht gekommen. Danke