Vor PKH-Antrag besser auswandern?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 04.07.2008
Rechtsgebiete: SchonvermögenVergütungs- und Kostenrecht|2640 Aufrufe

Zu diesem Schluss - zumindest in ein Land der Europäischen Union - könnte man nach der Entscheidung des BGH, Beschluss vom 10.6.2008 - VI ZB 56/07- fast veranlasst werden, denn nach der genannten Entscheidung des BGH rechtfertigen die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestehenden Unterschiede hinsichtlich der Lebenshaltungskosten es grundsätzlich nicht, die nach § 115 Abs. 3 ZPO maßgebenden Vermögensfreibeträge herabzusetzen, wenn eine in Deutschland klagende Partei ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Mitgliedstaat mit niedrigeren Lebenshaltungskosten hat.

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