Online-Durchsuchung in Bayern kommt

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 07.07.2008

Gegen den Widerstand der Landtags-Opposition hat die CSU in Bayern durch Änderungen von Polizeiaufgaben- und Verfassungsschutzgesetz die umstrittene Online-Durchsuchung eingeführt. Künftig darf die bayerische Polizei heimlich in die Computer Verdächtiger eindringen. Anders als vom Bund geplant sollen bayerische Ermittler auch in Wohnungen eindringen dürfen, um dort Spionage-Software zu installieren. Die Online-Durchsuchung sei notwendig, um schwere Straftaten zu verhindern, sagte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am 3.7.2008 im Landtag in München.

Bei der Rasterfahndung und beim Kennzeichenscanning sind die Vorgaben aufgrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung enger gefasst. So wird der bayerischen Polizei der Rasterfahndung künftig nur noch bei Vorliegen einer konkreten Gefahr erlaubt. Beim Kennzeichenscanning ist die Videoüberwachung von Autonummernschildern jetzt nicht mehr flächendeckend zulässig.

Ausführliche Informationen zur Entwicklungsgeschichte des BKA-Gesetzes (Online-Durchsuchung) finden sich bei der Rubrik Gesetzgebung des Verlags.

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