Einzelhandel erzielt Tarifabschluss

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 11.07.2008
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtTarifabschluss Einzelhandel|2535 Aufrufe

Nach langen Verhandlungen haben die Tarifvertragsparteien des Einzelhandels im Pilotbezirk Baden-Württemberg am 10.7.2008 einen Abschluss erzielt. Nach einem Bericht des Handelsblatts erhalten die Beschäftigten für die Zeit von April 2007 bis März 2008 rückwirkend eine Einmalzahlung von 400 Euro. Von April 2008 an erhöhen sich die Gehälter um 3,0%. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis Ende März 2008. Auch bei den besonders umstrittenen Zulagen erzielten die Tarifparteien dem Bericht zufolge eine Einigung. Der bisherige Zuschlag für Samstagsarbeit zwischen 14.30 Uhr und 18.30 Uhr wird gestrichen, nur für die Zeit von 18.30 bis 20.00 Uhr bleibt es beim sog. "Spätöffnungszuschlag" in Höhe von 20%. Als Kompensation für die Kürzung der zuschlagpflichtigen Zeit erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Jahren 2009 und 2010 wahlweise 150 Euro als Altersvorsorge-Zahlung oder einen entsprechenden Warengutschein.

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