Haftstrafe für Leiter einer "Promotionsfabrik"

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 15.07.2008

Das LG Hildesheim hat am Montag den Geschäftsführer einer Wissenschafts-Beratungsgesellschaft wegen des Handels mit Doktortitel zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 € verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hatte wegen Verbotsirrtums - vier Juraprofessoren hätten den Angeklagten nicht auf die Strafbarkeit hingewiesen - auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte hatte Juristen an einen Juraprofessor in Hannover zur Promotion vermittelt, der deshalb bereits zu drei Jahren Haft verurteilt wurde.

 Wie die heutige FAZ weiterhin berichtet (S. 7), richten sich die Ermittlungen (Vorteilsannahme) "erleichterter Promotionen" noch gegen drei weitere Juraprofessoren. Angeblich existiert eine Liste mit Namen von Hochschullehrern, die Geld für die Annahme von Doktoranden erhielten.

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