Kein Betriebsübergang auf BenQ-Mobile? Siemens legt Revision ein

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 21.07.2008

Presseberichten zufolge hat Siemens Revision gegen mehrere Urteile des LAG Düsseldorf im Zusammenhang mit der Veräußerung der Mobiltelefonproduktion auf BenQ-Mobile eingelegt. Im Jahre 2005 hatte Siemens seine Werke in Bocholt und Kamp-Lintfort an den taiwanesischen Hersteller veräußert. Die Arbeitnehmer wurden über den Betriebsübergang unterrichtet (§ 613a Abs. 5 BGB). Nur gut ein Jahr später, im Herbst 2006, beantragte BenQ die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Dies veranlasste den Kläger und weitere Arbeitnehmer, dem Betriebsübergang zu widersprechen. Umstritten ist v.a., ob der Widerspruch zu diesem späten Zeitpunkt noch wirksam erfolgen konnte. Dies hängt im Wesentlichen davon ab, ob die Unterrichtung über den Betriebsübergang ordnungsgemäß erfolgt ist und daher die Monatsfrist des § 613a Abs. 6 BGB in Gang gesetzt hat. Das LAG Düsseldorf (Teilurt. vom 29. 4. 2008 - 6 Sa 1809/07 u.a.) ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Unterrichtung unvollständig gewesen sei und hat daher antragsgemäß festgestellt, dass die Kläger noch immer bei Siemens beschäftigt sind. Mit der beim nun eingereichten Revision will Siemens die Abweisung der Klage erreichen. Das Verfahren ist beim 8. Senat des BAG anhängig (Az.: 8 AZR 538/08).

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