Kartelle sind teuer - Rabatt möglich

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 22.07.2008

Die Zeiten, was die Aufdeckungsrate und auch die Höhe der Strafen für Kartellsünder betrifft, haben sich drastisch geändert. Im Gegensatz zu früher kann ein etwaiges Bußgeld heute nicht mehr als kalkulierbares Risiko betrachtet werden. So wurde beispielsweise gegen den Aufzugshersteller ThyssenKrupp wegen Preisabsprachen mit Wettbewerbern ein Bußgeld in Höhe von 447 Millionen Euro verhängt. Auch drohen dem Unternehmen hohe Schadensersatzforderungen ihrer Kunden. Wie kann diesem Risiko entgegen getreten werden? Seit 2002 besteht die Möglichkeit der Selbstanzeige, womit man der Strafe entgehen oder diese zumindest erheblich verringern kann. 2006 wurde auch eine Kronzeugenregelung eingeführt. Hierdurch ist die Zahl der Kartellverfahren, aber auch die Gefahr für die übrigen Kartellgenossen, entdeckt zu werden, erheblich gestiegen. Für diese Unternehmen verbleibt noch die Möglichkeit einer Strafminderung bis zu 50 % , wenn sie nach Beginn der Ermittlungen Beweise vorlegen, die einen großen Mehrwert haben. Dieser Umstand führt nicht selten zu einem Wettlauf zwischen den Kartellmitgliedern. Schließlich besteht der beste Schutz für Unternehmen immer noch in der Prävention, also in der Verhinderung illegaler Preisabsprachen mit Hilfe eines Compliance-Programmes, dass insbesondere über Schulungen des Managements und der Mitarbeiter funktioniert. Auch die Einrichtung einer Whistleblowing-Hotline kann hilfreich sein, um Hinweise auf etwaige Vorkommnisse zu erhalten und nicht dadurch, dass die Kartellfahnder mit einem Durchsuchungsbescheid vor der Tür stehen.

 

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