Wiesbadener Diskriminierungsverfahren: Klägerin bittet erneut um Terminsverlegung

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 24.07.2008

Keine besondere Eile scheint die Klägerin zu haben, die vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden 500.000 Euro Schadensersatz und Entschädigung wegen einer Diskriminierung eingeklagt hat (beck-blog Arbeitsrecht vom 18.2.2008). Nachdem das Gericht Kammertermin ursprünglich auf den 8.5.2008 anberaumt hatte, hat die Klägerin nun schon zum dritten Mal um Verlegung gebeten. Die Verhandlung soll nunmehr am 2.10.2008 stattfinden.

Das Verfahren ist in mehrfacher Hinsicht pikant: Die beklagte Arbeitgeberin (die R+V Versicherung) bietet eine AGG-Police an, die laut Werbung auf der Homepage „umfassenden Schutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden“ bietet. Der Anwalt der Klägerin wiederum wirbt auf seiner Internetseite dafür, dass sich Unternehmen von ihm eine Art „AGG-Zertifizierung“ vornehmen lassen können: „Im Rahmen des Antidiskriminierungs-Audits führen wir eine umfassende Discrimination Risk Analysis (DRA) für alle relevanten Prozesse durch. Aufbauend auf den Ergebnissen des Audits und der DRA erarbeiten wir mit Ihnen und Ihren HR Professionals ein nachhaltig wirkendes Total Diversity Concept (TDC). Dieses TDC dient ... der Vorbeugung gegen Ansprüche ..." heißt es dort.

Man kann beinahe den Eindruck gewinnen, dass beide Parteien bzw. ihre Prozessbevollmächtigten gar kein nachhaltiges Interesse an einer baldigen Beilegung des Rechtsstreits haben, sondern aus der bestehenden Rechtsunsicherheit ihren wirtschaftlichen Nutzen ziehen.

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2 Kommentare

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Ein Versicherungsangebot und ein >Antidiskriminierungs-Audit <. Man soll nicht glauben, was sich die Menschheit aus Gewinnstreben alles einfallen lässt. Sachen, die die welt nichrt will und auch nicht benötigt.

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