EHUG - Übergangsprobleme

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 29.07.2008
Rechtsgebiete: EHUGJahresabschlussOrdnungsgeldCompliance2|5042 Aufrufe

Schwierigkeiten ergaben sich bei der Umsetzung des Gesetzes über das elektronische Handelsregister (EHUG), welches am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Dadurch wurde u.a. auch die elektronische Einreichung von veröffentlichungspflichtigen Jahresabschlüssen zum Handelsregister geregelt. Nunmehr wird die Verletzung der Veröffentlichungspflicht von Amts wegen verfolgt und ggf. mit Geldbuße bis zu EUR 50.000,00 belegt. Es kam zu Irritationen, als gegen Unternehmen mit abweichendem Wirtschaftsjahr Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wurden, da diese keine Jahresabschlüsse bis zum 31. Dezember 2006 eingereicht hatten. Der Grund für die Nichteinreichung der Jahresabschlüsse bestand aber schlicht darin, dass es diese Jahresabschlüsse zu diesem Zeitpunkt noch nicht geben konnte. Als Erklärung für die Versehen wurde angeführt, dass abweichende Geschäftsjahre aus den bei der zuständigen Behörde verfügbaren Indexdaten nicht ersichtlich seien und daher für die zuständige Behörde nicht erkennbar seien. (Eine ausführliche Begründung findet sich unter http://www.dstv.de/.) Die Verfahren gegen die betroffenen Unternehmen werden eingestellt, wenn sie der Behörde entsprechende Angaben über ihr abweichendes Geschäftsjahr machen.

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2 Kommentare

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Sehr geehrte Frau Dr. Unger,

ich habe auf dieser Plattform Ihren Artikel zu EHUG - Übergangsproblemen gelesen. Darf ich Ihnen dazu ein Problem vortragen ?
Wir haben eine kleine, nahezu inaktive GmbH, im Hauptberuf bin ich selbstständig. Wir wurden im Februar zur Abgabe der Bilanz im el. Bundesanzieger aufgefordert. Da wir von dem neuen Gesetz nichts wussten, war die Bilanz noch nicht fertig und hat länger als die 6 Wochen Frist benötigt. Wir haben 3 Wochen überzogen, im Glauben der Buchprüfer hätte das geregelt. Die Abgae war am 27.4.2008. Nun kommt ein Ordnungsgeld von 2.500 €.
Gibt die Rechtslage ein Abwenden des Ordnungsgeldes her ?
Freundliche Grüsse
Daniel Binder

Daniel Binder Dipl. Arch ETHZ
Am Täfele 7, D-78244 Gottmadingen
Tel. +49-7731-7041, Fax +49-7731-7044

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Sehr geehrter Herr Binder,

das ist ärgerlich für Sie. Um die Sache abschließend beurteilen zu können, müsste ich die Details kennen. Ihr Fall zeigt aber mal wieder, dass eine inaktive GmbH v.a. Geld kostet. Sie sollten sich daher überlegen, ob Sie die GmbH noch benötigen.

Beste Grüße
Ulrike Unger

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