Gute (Zwischen-) Nachricht für Anwälte: Keine Rundfunkgebühr für Kanzlei-PCs

von Dr. Michael Karger, veröffentlicht am 30.07.2008

Rechtsanwälte müssen für in den Kanzleiräumen beruflich genutzte PCs mit DSL-Anschluss keine GEZ-Rundfunkgebühren entrichten. Das VG Koblenz hat mit Urteil vom 15.07.2008 (Az. 1 K 496/08.KO) der Klage eines Anwaltskollegen stattgegeben. Auch wenn mittels Webbrowser Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten abgerufen werden könnten, werde der PC typischerweise nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet. Das ist richtig, denn welcher Anwalt kann schon während der Arbeitszeit fernsehen oder radiohören ? Ob sich der Kollege aber auf Dauer die von der GEZ erhobenen € 5.52 pro Monat ersparen kann, ist noch unsicher, da das VG Koblenz die Berufung zum OVG Rheinland-Pfalz zugelassen hat.

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3 Kommentare

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Endlich mal ein positives Signal, das die "Wegelagerer" von der GEZ in ihre Schranken verweist. Für meine Kanzlei musste ein Fernseher angemeldet werden, den ich zusammen mit einem Videorecorder "bereit hielt", ausschließlich um Videobänder von Verkehrsverstößen zur Verteidigung in Bußgeld- und Strafsachen einsehen zu können. Die GEZ argumentierte natürlich mit "auch zum Empfang von Fernsehsendungen bereit gehalten"; ich solle doch aus beiden Geräten den Receiver ausbauen lassen.

Ich hoffe, dass die Entscheidung auch in der Berufungsinstanz hält.

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