Wer denkt schon, ein Busfahrer sei "Amtsträger"?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 03.08.2008

... die Antwort: Natürlich kann hierüber nur ein Jurist philosophieren. Das KG Berlin hat in einem Beschluss, der in NJW 2008, 2133 veröffentlich ist klargestellt, dass ein Busfahrer der BVG, der vorsätzlich einen Fahrgast verletzt zwar eine Körperverletzung nach §§ 223, 230 StGB begeht, nicht aber wegen Körperverletzung im Amt, § 340 StGB, strafbar ist.  Hintergrund: Der Busfahrer ist nach einer Beleidigung durch einen Fahrgast ausgestiegen und hat diesem Gast sein Knie in den Bauch gerammt. M:E. vollkommen richtig hat das KG festgestellt, dass der Busfahrer nach heutiger Anschauung nicht mehr im Verhältnis zum Fahrgast als verlängerter Arm des Staates angesehen werden kann, der diesem gegenüber eine öffentliche Aufgabe erfüllt. Vielmehr sei er reiner Dienstleister.

Hinweis: Das KG entscheidet hier ausdrücklich nicht mehr wie das Reichsgericht, das die Amtsträgerschaft eines Busfahrers der BVG im Jahre 1941 (!) bejaht hatte - RGSt 75, 355.  

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3 Kommentare

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Wer den Geist der Berliner Verwaltung kennt, weiß dass diese Urteil keine Selbstverständlichkeit war. Täglich kann ich beobachten, wie die Busfahrer die Polizisten vor dem Jüdischen Museum mit der Selbstverständlichkeit langjähriger Kollegialität grüßen - anderswo sah ich das nie.

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Sicher eine richtige Entscheidung.

Auch wenn ich nicht ganz verstehe, wieso auch diese Entscheidung (ähnliches habe ich neulich auch in einer älteren Entscheidung vom OLG Düsseldorf gelesen) das Amtsträgermerkmal rein subjektiv auszulegen scheint: "Amtsträger ist, wen das Volk als Organ des Staates ansieht."

Gerade bei der Frage, wer als Amtsträger dem Staat zuzurechnen ist und erhöhten Pflichten unterliegt, kann es doch eigentlich keinen Raum für irgendeine Subjektivität geben.

Ich finde es höchst befremdlich, einen Täter, der eigentlich mit dem Staat gar nichts mehr zu tun hat, strenger (§ 340 im Verhältnis zu § 223) zu bestrafen, weil sich der Wechsel im Status noch nicht allgemein herumgesprochen hat. Das betrifft ja gerade die Mitarbeiter von früher oft kommunalen Betrieben wie Verkehrsunternehmen und Stadtwerken.

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