Gesellschaftsrechtliche Organisation versus Matrixorganisation

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 06.08.2008

Matrixorganisationen in internationalen Konzernen sollen eine effiziente Organisation schaffen und lange Entscheidungswege vermeiden. Matrixstrukturen schaffen eine funktionale Organisation, die auch Abteilungsdenken entgegenwirken soll. Gesellschaftsrechtlich vorgegebene Organisationen und Hierarchien stehen hierzu im krassen Widerspruch. So ist beispielsweise der Geschäftsführer einer deutschen GmbH, wie alle übrigen Mitarbeiter, in der konzernübergreifenden Matrixstruktur erfasst. Trotz Bestehens der Matrixstruktur richtet sich die Geschäftsführerhaftung weiterhin nach den Vorgaben des Gesellschaftsrechts. Es entstehen besondere Haftungsrisiken für den Geschäftsführer. Diesen zu begegnen ist auch Aufgabe von Compliance.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen