Mangelhafte Unterrichtung des Mandanten kann zum Verlust des anwaltlichen Vergütungsanspruchs führen

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 09.08.2008

Dass Gerichte bei anwaltlichen Honorarprozessen mitunter recht hohe Hürden errichten, ist bekannt, ebenso wie die Tatsache, dass solche Verfahren von Anwälten manchmal auch unterschätzt werden. Das AG Siegburg hat beispielsweise im Urteil vom 09.05.2008-117 C 16/08-den anwaltlichen Honoraranspruch neben anderen " Verstössen" des Anwalts auch deshalb zu Fall gebracht, weil der Anwalt beim Thema Unterrichtung der Mandantin nur vorgetragen hatte, er habe Abschriften aller Schreiben an die Mandantin versandt, und nach dem diesbezüglichen Bestreiten der Mandantin und der Benennung verschiedener Vorgänge durch die Mandantin, in denen sie nicht konkret informiert worden sei, der weiteren Behauptung, ihre Sachstandsanfragen seien nicht beantwortet worden und der Anwalt sei nicht erreichbar gewesen, diesem nicht substantiiert entgegen getreten war. Einmal mehr gilt auch hier- die genaue Dokumentation der eigenen Tätigkeit nützt nicht nur bei der Vergütungsabrechnung, sondern kann auch für den Vortrag im Honorarprozess nützlich sein.

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