Nochmal: EU-Führerschein - Verhältnis Strafrecht/Verwaltungsrecht

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 13.08.2008

Der EU-Führerschein und das hiermit zusamenhängende Problem des Führerscheintourismus hat den Blog schon hier beschäftigt. Natürlich stellt sich für die Betroffenen die Frage, was zu tun ist, wenn es zu einer veraltungsrechtlichen Entziehung der neuen Fahrerlaubnis kommt, jedoch deswegen vor den Verwaltungsgerichten Rechtsschutz (Anfechtungsklage) gesucht wird. Die Betroffenen fühlen sich ja oft im Recht! Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 16.4.2008 - 3 Ss 31/08 entschieden, dass es für die Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) allein auf die formelle Rechtmäßigkeit der verwaltungsrechtlichen Entziehung ankommt, nicht aber auf die Frage der materiellen Rechtmäßigkeit. Ist also die sofortige Vollziehung durch die Verwaltungsbehörde angeordnet, so muss sich der Fahrerlaubnisinhaber also hieran halten, gleichgültig ob diese Entscheidung europarechtswidrig war oder nicht.

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18 Kommentare

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Will heissen, das wenn das Amt sagt dein Führerschein ist in Deutschland nicht gültig, dann gilt das ab sofort und nicht erst wenn dir der Schein materiell entzogen / eingezogen wird.

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Hallo Corax - ich hoffe Sie meinen nicht meinen Blog-Beitrag sondern die Entscheidung des OLG. :-)))

Scherz beiseite: Genau wie bennos es schreibt ist es. Auch wenn man meint, die Verwaltungsbbehörde hätte zu Unrecht entzogen (und dies vielleicht sogar tatächlich falsch war!) muss man sich an die formale Entziehungsentscheidung halten. Dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis liegt also insoweit eine rein formale Betrachtung zugrunde.

Ich gebe zu, dass gerade die Problematik der EU-Führerscheine in den meisten Gerichtsentscheidungen (und auch in vielen Aufsätzen) auch für Juristen schwer verständlich sind. Sie sind da in bester Gesellschaft. :-)))

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Aha. Danke bennos und Herr Krumm.
Man kann diese Sachverhalte also doch verständlich formulieren. ;–)

Ich kapier nicht wieso die EU sich da bislang nicht auf einheitliche Standards einigen kann (entsprechender Datenaustausch), wo doch sonst fast alles kleinlichst geregelt wird. Immerhin geht es bei der Problematik doch fast ausschließlich um Wiederholungstäter, sprich notorische Raser oder mehrfach unter Alkoholeinfluß Fahrende.
Überspitzt könnte man fast schon sagen Kriminelle.
Als Kavaliersdelikt würde ich das zumindest nicht bezeichnen wenn hier einem der Lappen wegen mehrfachen “sturzbesoffen Fahrens” abgenommen wird und derjenige im Nachbarland sich eine neue Erlaubnis quasi “erkauft” statt sein Verhalten zu ändern.

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Ich und die Klammern
und das Beck.blog und die Korrekturfunktion. :–(
Bitte Vorpost löschen.

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Ja, ja, der sog. EU-Führerschein...

Es gibt keinen EU-Führerschein, denn Rechtsgrundlage ist der EGV (Vertrag über die Europäische Gemeinschaft) i.V. mit der EG-Führerscheinrichtlinie..., also ein Führerschein der Europäischen Gemeinschaft, nicht der EU, der Europäischen Union.

Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht die Fahrerlaubnis (der Führerschein ist nur das Dokument, das die Inhaberschaft der Fahrerlaubnis als sog. begünstigenden Verwaltungsakt nachweist)aus Gründen der Gefahrenabwehr regelmäßig mit der sog. Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 II 1 Nr. 4 VwGO.
D.h. der Adressat kann zwar Widerspruch einlegen, dieser Widerspruch hat aber keine aufschiebende Wirkung.
Denn ohne die Anordnung der sofortigen Vollziehung könnte der Adressat des Bescheides über die Entziehung der Fahrerlaubnis bis auf weiteres von seiner Fahrerlaubnis Gebrauch machen, da er durch Erhebung des Widerspruchs in den Genuß der sog. aufschiebenden Wirkung nach § 80 I VwGO kommt.
Dies wird durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung verhindert, dagegen kann der Adressat einen sog. Eilantrag an das Verwaltungsgericht nach § 80 V VwGO stellen.
Ziel ist die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, d.h. im Erfolgsfalle kann der Adressat des Bescheides über die Entziehung der Fahrerlaubnis bis auf weiteres wieder fahren...

Abschließend nochmals zurück zur EG-Führerscheinrichtlinie. Diese müsste richtigerweise EG-Fahrerlaubnisrichtlinie heißen, denn die Fahrerlaubnis ist das Problem, nicht der Führerschein...

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Hallo Herr Weber

Ich kann nichts dafür...ich vergesse einfach immer diese Feinheiten (die ja eigentlich keine sind!). Sie haben natürlich vollkommen Recht. Ich packe das wahrscheinlich wirklich ein wenig zu umgangssprachlich an. Aber alle wissen ja, was ich meine :-)))

Auf jeden Fall nochmal: Danke!

Für meine zukünftigen Blog-Beiträge wüsste ich aber noch gerne, wie Sie denn den "EU-Führerschein" kurz nennen würden: "EG-Führerschein"?

An corax:
Ich hatte gestern Ihren ersten Beitrag gelöscht wie gewünscht, jetzt ist wohl auch der zweite Beitrag weg?! Von mir ist auch einer verschwunden - ich weiß nicht wie das kommt...

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Herr Krumm,

dann kopier ich meinen halt nochmal den vom 14.08.2008 ca. 00.10
Wo Ihrer abgeblieben ist, weiß ich allerdings auch nicht, gelesen hab ich ihn nicht.

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Aha. Danke bennos und Herr Krumm.
Man kann diese Sachverhalte also doch verständlich formulieren. ;–)

Ich kapier nicht wieso die EU sich da bislang nicht auf einheitliche Standards einigen kann (entsprechender Datenaustausch), wo doch sonst fast alles kleinlichst geregelt wird. immerhin geht es bei der Problematik doch fast ausschließlich um Wiederholungstäter, sprich notorische Raser oder mehrfach unter Alkoholeinfluß Fahrende. Überspitzt könnte man fast schon sagen Kriminelle.
Als Kavaliersdelikt würde ich das zumindest nicht bezeichnen wenn hier einem der Lappen wegen mehrfachen "sturzbesoffen Fahrens" abgenommen wird und derjenige im Nachbarland sich eine neue Erlaubnis quasi "erkauft" statt sein verhalten zu ändern.

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Was heisst mehrfach sturzbesoffen und Kriminelle???

mir wurde vor 16 Jahren der FS entzogen wg. einmal betrunken fahren!
da es in D Gang und Gebe ist,bei einer MPU Anordnung sein ganzes Leben vorbelastet zu sein,habe ich meinen FS in der CZ gemacht,mit Theorie und Praxisunterricht,sowie Prüfung bei einem amtlichen Prüfer der Verkehrspolizei und nicht "gekauft" wie sie so schön behaupten!!!

mal mit der Materie sich auseinandersetzen....und dann sinnvolle Beiträge tätigen!

mfg
Elewicko

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oh, das finde ich ja gut, dass sich mal ein echter Betroffener meldet. Schreiben Sie uns doch bitte einmal was zu Ihren Erfahrungen beim Neuerwerb in CZ und nun in Deutschland. Wie lange ist der Neuerwerb her? Woran scheiterte der Wieder-Erwerb in Deutschland (nur an der MPU?)? Gab es schon Versuche, Ihren Führerschein einzuziehen?...

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@ Elwicko

Das kriminell bezog sich eher auf die notorischen Raser.
Sie sagen ihnen wurde die FE wegen einmal betrunken Fahrens entzogen, sind Sie wirklich so ein Pechvogel, dass Sie sich das erste mal betrunken ans Steuer setzen und gleich erwischt werden? Verzeihung wenn ich so provokant frage aber das ist doch eher die Ausnahme.
Das man beim "ersten mal" die FE entzogen bekommt ist mir neu, ich dachte bislang immer das gäbs nur bei "Wiederholungstätern".
Und "erkauft" haben Sie sich die neue FE doch teuer genau so wie ich es gemeint habe "quasi" in dem Sie viel Geld in Auslandsreise, Fahrstunden und Gebühren investiert haben, statt hier Ihre Eignung nachzuweisen.

Das mit der MPU ist natürlich ein besonderes Thema, das will man ja seinem ärgsten Feind nicht gönnen. Ich höre immer wieder, dass da niemand beim ersten mal besteht und das die Fragen höchst merkwürdig sind, genaue Kenntnisse hab ich darüber allerdings nicht.
Da müsste man vielleicht was dran ändern an dem Verfahren.

Aber prinzipiell find ich das weiterhin nicht in Ordnung, wenn hier einem die FE entzogen wurde, sich einfach im Nachbarland eine neue zu besorgen, incl Fahrstunden.

Stellen Sie sich mal vor hier würde einem Arzt die Approbation entzogen (was ja einen wichtigen Grund voraussetzt) und der besorgt sich in den Niederlanden einfach eine neue und praktiziert hier damit weiter.

Ich glaube Ihnen ja, dass Sie nach den ganzen Kosten und dem Ärger den Sie hatten jetzt besonders vorsichtig fahren und immer nüchtern, aber für eine vielzahl von Personen trifft das doch nicht zu, deshalb gibt es doch überhaupt erst die breite Diskussion um das Thema.

Ich wollte hier niemanden persönlich beleidigen, natürlich hab ich oben verallgemeinert und es gibt immer auch Ausnahmefälle.

MfG corax

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Vieleicht darf ich auch etwas dazu sagen.
Auch mir wurde der Schein 1998 wegen Trunkenheit entzogen.Zur MPU möchte ich mich nicht näher äußern.Das ist 100% Betrug.Man lernt in den Kursen,was man bei welcher Frage sagen muß.Reine Geldmache.
Die Führerscheinprüfung lief genau wie in Deutschland ab,nur daß der Prüfer ein hochrangiger Polizist ist.
Aber das schönste: Ich darf nach fast 4 Jahren jetzt mit meinem Tschechischen Schein überall in Europa und der Welt fahren,nur in Deutschland nicht.

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moin bin neu hier!EG führerschein
Wie darf ich das jetzt entgültig für ich verstehen.
ich muß eine mpu machen.
ich bin seit mehr als 185 tagen in polen gemeldet und mache dort meinen führerschein.
ist es mir dann gestattet diesen in deutschland zu benutzen?
Dank im voraus
plumbi

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Wenn Deine Sperrfrist abgelaufen ist,gilt der Schein auch in Deutschland.
Achte nur darauf,daß unter Punkt 8 auf dem FS keine deutsche Adresse auftaucht.Die deutschen Bürokraten haben wieder einen Weg gefunden,den Schein für ungültig zu erklären,wenn eine detsche Adresse drauf steht.In der ganzen "übrigen Welt"ist er rechtens.
Für so etwas bezahlt man bei uns Leute,die später auch noch eine üppige Pension kassieren,ohne je etwas einbezahlt zu haben.

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Sicherlich ist es unter bestimmten Bedingungen noch möglich seinen FS im Ausland neu zu machen.
Die Frage jedoch ist, kann der jenige seinen teuer bezahlten Wohnsitz auch beweisen.
Somit wäre selbst der nachträgliche Erwerb und die Eintragung zum Fenster raus geschmissenes Geld.
Also vorsicht bei Angeboten vom nachträglichen Eintrag eines Scheinwohnsitzes.

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Wer sich mit drei Verkehrsanwälten bezüglich der Gültigkeit einer EU Fahrerlaubnis auseinandersetzt wird schnell feststellen, auch nach der Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie unter Ausklammerung der EU Rechtsprechung, das es keine in sich schlüssigen Verbindlichkeiten gibt. So ist grundsätzlich davon auszugehen das die Thematik EU Führerschein ohne MPU die Gerichte über Jahre noch beschäftigen wird. Ein jedem dürfte inzwischen klar sein das der EUGH in dieser Sache nicht das letzte Urteil gesprochen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Sohrweide

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hab auch so ein (tolles) problem mit meinem eu-Führerschein, nur mit dem unterschied das ich den FS zum erstenmal gemacht hab ,und nicht auf grund einer MPU habe. fand alles in der tchechei statt und war im jahre 05, wurde schon unendlich oft kotrolliert und musste ihn sogar schonmal in der PI vorzeigen, nie hieß es das da etwas nicht stimmt! bin 2 jahre lang gefahren ohne überhöhte geschwindigkeit und ohne alc.am steuer, bis ich vor kurzem einen autounfall mit totalschaden hatte. ruck zuck hab ich ein anklageschrifft mit dem betreff, fahren ohne fahrerlaubniss!!!
jetzt hab ich natürlich angst um meinen führerschein und evtl. kosequetzen eine sperrzeit

kurz: wenn so viele richter und gerichte nich zu einem übereistimmendem ergebniss/urteil kommen können muss man doch wirkich an deren fähigkeiten
zweifeln

mal wieder typisch für deutsche Ämter

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hallo leute,
nach dem verlust meines führerscheins (1993) habe ich im jahr 2005 meinen alten polnischen führerschein in den eu fs. umschreiben lassen.dort steht kein wohnsitz.
zusätzlich besitze ich doppelte staatsangehörigkeit. kann ich ohne angst fahren?

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Sehr geehrter Herr Crumm,

meine Frage bezüglich der MPU-Anordnung wäre, ob es auch möglich ist die Anordnung selbst sowie den Kostenbescheid für die Bezahlung des MPU-Gutachtens getrennt anzufechten? Mein Mann hat mir den Tipp gegeben die MPU-Anordnung, welcher ich schon nachgekommen bin getrennt von dem Kostenbescheid anzufechten. Schließlich ist es für mich nicht hinnehmbar, dass ich mir jetzt diesen dummen Test unterzogen habe, obwohl das Ergebnis zu meinen Gunsten ausgefallen ist.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage schon jetzt.

Swetlana

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