Besserer Schutz für Arbeitszeitkonten

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 14.08.2008

Die Bundesregierung will Arbeitszeitkonten attraktiver machen und Rechtsunsicherheiten beseitigen. Insbesondere soll der Schutz der Wertguthaben im Falle der Unternehmensinsolvenz verbessert werden. Dies sind die Kernanliegen des am 13.8.2008 vom Bundeskabinett beschlossenen "Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitzeitregelungen". Die Regelungen betreffen nur Wertguthaben, auf denen Arbeitnehmer Arbeitsstunden oder Entgelt im Wert von mindestens drei Monatsgehältern angesammelt haben (Langzeitkonten). Nicht erfasst werden damit die verbreiteten Gleitzeit- und Überstundenkonten. Künftig können Arbeitnehmer flexible Arbeitszeitregelungen kündigen und Schadensersatz verlangen, wenn der Arbeitgeber Langzeitkonten nicht gegen Zahlungsunfähigkeit abgesichert hat. Eine weitere Änderung besteht in der Einführung einer begrenzten Mitnahmemöglichkeit von Langzeitkonten im Falle des Arbeitsplatzwechsels. Während das Bundesministerium für Arbeit und Soziales von einem attraktiven Weg spricht, Flexibilität und Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt zu verbinden, haben die Arbeitgeber den zusätzlichen bürokratischen Aufwand und der DGB die hohen Zeit- und Wertgrenzen kritisiert.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen