Weiter Streit um Kosten der Gleichbehandlung

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 17.08.2008

Das vor zwei Jahren in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erregt immer noch die Gemüter der mit ihm Befassten. Vor allem wird darüber gestritten, auf welchen Betrag sich die administrativen Kosten in den Unternehmen belaufen. Einer alamierenden Studie der arbeitgebernahen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) zufolge beläuft sich der jährliche Aufwand auf 1,73 Milliarden Euro. Dieser Einschätzung hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes widersprochen und die direkten Kosten - insbesondere für Schulung, Dokumentation und Bearbeitung von Beschwerden - auf lediglich 26 Millionen Euro geschätzt. Die INSM-Studie basiere - so der Vorsitzende der wissenschaftlichen Kommission der Antidiskriminierungsstelle, Heinrich Wilms - auf unzuverlässigen Daten und sei methodisch angreifbar. Zudem werde der Nutzen nicht ermittelt, folglich auch nicht in Relation gestellt. Es wäre interessant zu erfahren, wie die in den Unternehmen tätigen Personalleiter die laufende Kostenbelastung -  einschließlich der indirekten Kosten - einschätzen.

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