Stärkere Förderung der Mitarbeiterbeteiligung

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 28.08.2008

Die Bundesregierung will die Beteiligung von Mitarbeitern an ihren Unternehmen stärken und auf diese Weise - so Bundesarbeitsminister Olaf Scholz - mehr Gerechtigkeit schaffen und die Akzeptanz der sozialen Marktwirtschaft erhöhen. Darauf zielt das 25. August 2008 vom Kabinett verabschiedete Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz. Erreicht werden soll das Ziel durch Anpassungen bei der Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in betrieblichen oder außerbetrieblichen Beteiligungen angelegt werden, durch die Begünstigung von Beteiligungen am arbeitgebenden Unternehmen bei der Einkommenssteuer. Neu ist die Kategorie der Mitarbeiterbeteiligungsfonds, die genauso wie direkte Anlagen im eigenen Unternehmen gefördert werden. Die Beschäftigten zahlen zu diesem Zweck Geld in den professionell gemanagten Fonds einer Bank oder Versicherung ein, der sich dann mit 75 % des Vermögens an bestimmten Unternehmen beteiligt. Voraussetzung dafür ist, dass sich das Unternehmen bereit erklärt, Anteile an einen Investmentfonds zu verkaufen. An diesen Fonds entzündet sich allerdings die Kritik von Wirtschaftsverbänden. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt äußerte: "Das Konzept geht an den meisten Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorbei. Er wendet sich in erster Linie an die Beschäftigten von Aktiengesellschaften."  Das Gesetz soll im April 2009 in Kraft treten.

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