Strafverbot von "Jugendpornographie" tritt bald in Kraft

von Prof. Dr. Marc Liesching, veröffentlicht am 28.08.2008

Der Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie hat in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bundesrates den Deutschen Bundestag in dritter Lesung passiert und wird voraussichtlich noch im Herbst 2008 in Kraft treten.

Nach der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses sollen die bislang gemeinsam mit kinderpornographischen Schriften neu zu regelnden, so genannten jugendpornographischen Schriften nunmehr eigenständig im Rahmen eines neu zu fassenden § 184c StGB normiert werden. Hintergrund hierfür ist die Erwägung des Rechtsausschusses, dass die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornographischer Schriften einen höheren Unrechtsgehalt aufweisen als die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz jugendpornographischer Schriften (vgl. BT-Drs. 16/9646, S. 34 f., 38 f. der elektronischen Vorab-Fassung).

Damit wird nunmehr § 184c StGB voraussichtlich in folgender Fassung in Kraft treten:

§ 184 c [Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften]

„(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (jugendpornographische Schriften),

1. verbreitet,

2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder

3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und die jugendpornographischen Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben oder wer solche Schriften besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographische Schriften, die sie im Alter von unter 18 Jahren mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.

(5) § 184b Abs. 5 und 6 gilt entsprechend."

Das neue Strafverbot führt zu einer ganz erheblichen Ausweitung des bisherigen Tatbestandsbereichs der Kinderpornographie. Erfasst werden künftig bei den praktisch relevanten Verbreitungshandlungen auch pornographische Darstellungen von allen Personen unter 18 Jahren und zudem auch von so genannten "Scheinminderjährigen", also sochen Darsteller(innen), die zwar objektiv volljährig sind, aber nach ihrem äußeren Erscheinungsbild als minderjährig eingestuft werden können. Für die einschlägigen Medienunternehmen ist damit zur Vermeidung von Strafbarkeitsrisiken noch vor Inkrafttreten der Strafbestimmungen eine Überprüfung des eigenen Angebotes erforderlich.

Maßgeblich muss hierbei zunächst sein, rechtssicher Kriterien zur Bestimmung einer etwaigen "Scheinminderjährigkeit" festzulegen. Der Gesetzgeber lässt hier die Normadressaten weitgehend im Regen stehen. Bei Zugrundelegung der bisher zu verzeichnenden regen Aufsichtspraxis und der ergangenen Rechtsprechung zum Parallelverbot von Posendarstellungen Minderjähriger (§ 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 JMStV) ist jedoch davon auszugehen, dass nunmehr auch die Strafverfolgungsbehörden sich alleine von der Unbestimmtheit der vom Gesetzgeber insoweit gemachten Vorgaben nicht abschrecken lassen werden.

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165 Kommentare

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Wenn ich hier die Beiträge meiner Vorgänger lese bin ich über das Moralverständnis, aber auch über den Gerechtigkeitssinn unserer Gesellschaft bestürzt und betroffen. So viele unqualifizierte Äußerungen auf einen Haufen, zu so einem so ernsten Thema wie Jugendpornographie, habe ich noch nie gelesen.
Erst einmal möchte ich vorweg erwähnen, dass die Reform unseres Strafrechts auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendpornographie ein gerechtfertigter und schon längst überfälliger Schritt ist, um junge Menschen unter 18 Jahren in unserem Land vor Demütigungen, sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauch zu schützen. Einige Herren wie Roman oder Malte S.,aber auch einige andere, die sich hier zu diesem Thema geäußert haben, haben anscheinend nicht begriffen, um was es hier eigentlich geht. Es geht hier um die Prävention, Bekämpfung und Bestrafung von der Verbreitung und dem Besitz perverser Fotos, die Kinder und Jugendliche zeigen, die zumeist gegen ihren Willen von Erwachsenen zu derartigen Handlungen gezwungen werden. Hinzu kommt noch, dass viele potentielle Sexualstraftäter von Minderjährigen sich durch die Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Fotos erregt und in ihrer sexuellen Neigung bestärkt und gerechtfertigt fühlen. Warum werden denn ständig Kinder vermisst oder missbraucht? Haben Sie alle die sich hier negativ zur Reform geäußert haben, sich das schon einmal gefragt? Das Internet erschwert es uns Minderjährige vor derartigen sexuellen Anpreisungen zu schützen. Um die Chancen einer Schutzerhöhung aufzubauen, benötigen wir verschärfe Gesetzte gegen die Verbreitung derartiger Fotos und Schriften und die neue gesetzliche Regelung ist ein entscheidender Schritt dazu. Auch wenn es junge Leute gibt, die sich vielleicht freiwillig gern pornographisch offenbaren würden, muss hier zum Schutz der übrigen Jugend konkret ein Nein erteilt werden. Mit Blick auf die Erregung potentieller Sexualstraftäter von Kindern und Jugendlichen, ist es auch nur gerechtfertigt minderjährig wirkende Darsteller zu verbieten. Junge Menschen unter 18 Jahren, befinden sich regelmäßig noch in einer Entwicklungsphase. Viele wollen Dinge tun, die sie später bereuen. Das gilt auch für das freiwillige Veröffentlichen des eigenen nackten Körpers oder gar dem Sex mit dem Freund oder die Freundin, sowie das Publizieren intimer Erfahrungen. Um junge Leute vor derartigen überhassteten Entscheidungen zu schützen, muss ihnen hier deutlich ein Verbot erteilt werden. Wir müssen verstärkt darauf hinarbeiten junge Menschen zu anständigen Persönlichkeiten mit ein Gefühl für die persönliche Ehre zu erziehen. Die Erziehung zum Pornostar sollte nicht zur Grundlage gemacht werden. Jugendliche sollen Erfahrungen sammeln, aber diese gleich der Öffentlichkeit zur Schau zu stellen, halte ich für überzogen und wie bereits schon begründet für gefährlich.

An den Beiträgen hier im Internet stelle ich mit Beängstigung fest, dass es einigen Leuten wichtiger ist, sich an Pornofotos aufzugeilen, als unsere Jugend vor sexuellen Missbrauch zu schützen. Zu meiner Zeit war ein Kind ein Kind. Es spielte mit Puppen oder Autos und war fern von der Erwachsenenwelt und Pornographien. In der Jugend sammelte man Erfahrungen und las die BRAVO. Wichtiger war allerdings der Sportverein und das Schularbeitenerledigen mit Freunden.

Ich hoffe, dass die Reform, wenn sie auch nur ein Tropfen auf einen heißen Stein ist, wieder ein wenig dazu beitragen kann, dass die Welt im Bezug auf den Jugendschutz heiler wird.

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Sehr geehrte Frau Dr. Bosbach,

Karl Popper sprach von den "Feinden einer freien Gesellschaft."
Ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie vorsätzlicherweise die freie Gesellschaft abschaffen wollen.
Als Juristin ist Ihnen das Konzept bekannt, nachdem der staatliche Machtapparat Handlungen unter Strafe stellen darf: Es darf einzug und alleine um den Schutz von Rechtsgütern gehen, die Sozialschädlichkeit von Verhalten muss unerträglich für ein Zusammenleben sein, damit der Staat strafen darf.

Was mich immer wieder überrascht, ist die unbewusste Anspruchslosigkeit, mit der Argumentierende im Bereich des Sexualstrafrechts scheinbare Tatsachen und gefühlt richtige Bewertungen vorbringen, obwohl sie komplette Laien sind. Würde ich Sie bitten, eine Meinung zur angemessenen Umlaufgeschwindigkeit der Geldmenge M3 in einer Volkswirtschaft von sich zu geben, würden Sie wahrscheinlich antworten, das ist eine Frage, die am besten ein Wirtschaftswissenschaftler beurteilen kann.

Anders aber im Bereich der Sexualität, besonders der Kinder- und Jugendsexualität. Hier traut sich irgendwie jeder ein Urteil zu.

Nun entnehme ich Ihrer Berufsbezeichnung nicht, dass Sie sich berufsmäßig, empirisch, sozialwissenschaftlich oder individual- oder entwicklungspsychologisch mit Fragen der Sexualentwicklung und Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen beschäftigt haben. Dennoch trauen Sie sich zu, hierüber Bewertungen abzugeben und diese dann als "den (einzig) richtigen Standard" für das konstruktive Zusammenleben in einer Gesellschaft herbeizudefinieren.

Es wird Sie daher wundern, wenn ein anerkannter Sexualwissenschaftler schreibt: "Die Neigung zu sexuell mündigen jugendlichen Sexualpartnern ist weder illegal noch pathologisch noch sonst irgendwie bedenklich." (Quelle auf Anfrage). Aber der Mann ist, im Unterschied zu Ihnen, in dieser Sache Profi. Es mag Ihnen moralisch nicht passen, aber seiner Bewertung geht ein langes sozialwissenschaftliches Berufsleben in genau diesem Fach voraus.

Als Erkenntnistheoretiker lernt man zuallererst, sehr bescheiden und vorsichtig zu werden bei allen Äußerungen, die man als subjektiv denkender und fühlender Mensch von sich gibt, und die man, bevor man den Unterschied zwischen "Landkarte" und "Wirklichkeit" kennengelernt hat, für echte Wirklichkeiten hält.
Alles andere ist, wie F.A. von Hayek es in Worte fasst, die Anmaßung von Wissen. Als Anmaßung empfinde ich es deshalb auch, wenn Menschen wie Sie anderen Menschen, die zufällig im gleichen Staatsverbund leben, Vorschriften machen wollen, welche Informationen, Bilder, Texte, Einstellungen usw. diese erlaubterweise öffentlich von sich geben sollen dürfen, selbst wenn sie noch jung sind.
Sie wollen dann nicht nur Vorschriften machen, sondern mit Hilfe des Strafrechts, der schärftsten Waffe der Mehrheitsgesellschaft, diese Konformität ihrer persönlichen Ansicht herbei-strafen. Die Erziehungs-Aufgabe der Eltern -die das legitimerweise anders handhaben könnten- wird damit auf eine staatliche Ebene wegverlagert.

Wenn die Kinder- und Jugendpornographie so katastrophale Folgen für eine Gesellschaft haben soll, so frage ich mich, ob Sie denn feststellen können, dass die Niederländische Gesellschaft massive quantifizierbare und qualifizierbare Probleme heutzutage davon hat, dass vor 20 oder 30 Jahren damals 15jährige in Porno-Filmchen mitgespielt haben?

Aus Ihren Äußerungen höre ich eine subtile Diskriminierung derjenigen Menschen, die für sich in Anspruch nehmen, Sexualität schön und ihre Darstellung anregend zu empfinden. Vielleicht ist es keineswegs so dass die Mehrheit der Jugend- Porno-Darsteller sich in ihrem Erwachsenenleben schämen. Wofür sollten sie auch, wenn sich die Bewertung der Sexualität nicht plötzlich hin zu etwas negativen oder verbergens-wertem verwandelt.

Ihre Beschreibungen enthalten alle implizite Negativ-Prognosen.
Was wäre denn, wenn....?

Ich möchte Ihnen eine einfache Frage stellen.
Die Breitband-Internetanschlüsse haben sich in den letzten Jahren vervielfacht. Ebenso ist wahrscheinlich die verbreitung von verbotenen Kinderpornographie um ein hundert- oder tausendfaches angestiegen. Vermutlich wurde nur ein Bruchteil strafrechtlich geahndet.
Warum nur, so frage ich sie, sind die Hellfeld-Zahlen für reale Missbrauchsfälle in den letzten zehn Jahren nahezu konstant geblieben? Bei gleicher oder eher gestiegener Anzeigebereitschaft?

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@Milva Bosbach (Dr. jur.): Von einer Dr. jur. hätte ich eine sauberere Formulierung erwartet.

Ich habe hier bisher noch _keinen_ Beitrag gelesen, der Kinderpornographie befürwortet hätte.

In meiner Zeit lasen auch viele Leute Bravo - wollen sie wissen, wieviele die Bravo als Vixvorlage genutzt haben? (bitte entschuldigt die grobere Sprache - an manchen Stellen lässt sich meinem Gefühl nach nur dadurch das Problem richtig darstellen).

Sie verwenden viele große Worte, aber der Hintergrund bleibt "lasst uns Sachen verbieten, weil wir sie für moralisch falsch halten".

"Mit Blick auf die Erregung potentieller Sexualstraftäter von Kindern und Jugendlichen, ist es auch nur gerechtfertigt minderjährig wirkende Darsteller zu verbieten."

Ich möchte Ihre eigene Aussage mal für Sie Übersetzen:

"Mit Blick auf die Förderung unreflektierter Meinungen, ist es auch nur gerechtfertigt, unreflektiert klingende Meinungen zu verbieten."

Was sie fordern ist ein Berufsverbot aufgrund des Aussehens, und damit laufen sie auf sehr dünnem Eis, denn das ist klare Diskriminierung anhand etwas, das ohne direkte Selbstschädigung nicht einfach geändert werden kann.

Dabei möchte ich nochmal betonen, dass es mir um _Jugend_pornographie geht.

Kinderpornographie ist verboten, und das ist gut so.

Ein Verbot von Jugendpornographie greift allerdings nicht nur in die "Pornobilder", sondern auch in Geschichten und Comics ein.

Daher möchte ich ihrem Beitrag entgegensetzen: Ich bin nicht überrascht, dass es Leute gibt, die Meinungen wie ihre vertreten. Trotzdem halte ich ihre Meinung für extrem einseitig und kurzsichtig.

Statt neue Gesetze braucht unsere Polizei mehr Leute.

Werden neue Polizisten eingestellt, um Jugendpornographie zu verfolgen? Ich bezweifle das. Stattdessen werden sich die Polizisten, die aktuell Kinderpornographie verfolgen, jetzt auch noch um Jugendpornographie kümmern müssen. Oder werden Sie Siemens überzeugen, endlich wieder Steuern zu zahlen, damit mehr Polizisten eingestellt werden können?

Die neue Regelung gibt Kindern _keinerlei_ zusätzlichen Schutz. Stattdessen engt sie die freie Entfaltung von Jugendlichen unnötig ein und verschwendet dafür Resourcen der Polizei, die für den Schutz von Kindern benötigt werden.

Wo in ihrer Jugend 16 Jährige im Freundeskreis geprahlt haben, wie toll der (oft nur in ihrer Fantasie existierende) Sex war, schreiben heute Leute in Foren darüber. Sie _schreiben_ darüber, d.h. sie entwickeln literarische Fähigkeiten, wenn auch erstmal auf einem Gebiet, das Sie wohl nicht für Literatur halten.

Und natürlich schreiben Jugendliche über Jugendliche.

Denken Sie ernsthaft, dass Sie Jugendlichen einen Gefallen tun, wenn Sie ihnen die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit im intimen Bereich und den Austausch über ihre persönlichen Erfahrungen verbieten?

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Liebe Frau Dr. Bosbach

Danke für Ihre eindeutigen Aussagen. Sie zeigen einmal mehr sehr deutlich wohin es gehen wird.
Für Sie wie allen anderen Initiatoren des Gesetzes gilt die Gleichung:

Kinderpornografie = Jugendpornografie (= Erwachsenenpornografie)

Das letztere in Klammern, aber weit dahin ist es nicht mehr. Mit dem Präventionsargment ginge auch dies, wenn man Ihren Ausführungen glaubt.
Ich bin zutiefst erschüttert ob des Menschenbildes, dass Sie hier abliefern.

"Zu meiner Zeit war ein Kind ein Kind. Es spielte mit Puppen oder Autos und war fern von der Erwachsenenwelt und Pornographien. In der Jugend sammelte man Erfahrungen und las die BRAVO. Wichtiger war allerdings der Sportverein und das Schularbeitenerledigen mit Freunden.

Sie haben das nicht ganz richtig formuliert, es sollte wohl heißen: Ein Mädchen spielte mit Puppen, ein Junge mit Autos ... . Tut mir leid, aber so ist es bei mir angekommen.

Und was ist mit der BRAVO? Das geht dann wohl heute nicht mehr.

Meine Güte, "Sex für Bonbons", das wird mit einem Kind gehen. Da einen Riegel vorzuschieben und es konsequent zu sanktionieren, ist vollkommen richtig. Aber auf sexuellem Gebiet einem wissenschaftlich anerkannt sexuell mündigen Jugendlichen die Urteilskraft abzusprechen und auf anderer Seite über ein Herabsetzen der Strafmündigkeit nachzudenken, zeigt welches Geistes Kind Ihresgleichen sind.

Ich besser wir, meine Frau und ich, sind müde geworden, zu diskutieren. Nur Ihre pseudowissenschaftlichen Ergüsse haben uns wütend gemacht. Sie wissen es eigentlich besser, warum also so ein Beitrag?

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Sehr geehrte Frau Dr. Bosbach,

der Grundtenor Ihres Briefs macht mich nachdenklich und betroffen. Ich kann Ihnen nicht absprechen, daß Sie im Kern wohlbegründete Sorgen und Anliegen haben.

Wir wissen alle, wie mißlich um den sexuellen Schutz der Jugendlichen aussieht, ob es sich um das geradezu fürchterliche Gebiet der weiblichen Prostitution aus den osteuropäischen Ländern handelt oder um die mitunter schwer erträgliche Jugendpornographie im Lolita- und Schulmädchenbereich. Da gibt es sehr viel Regelungsbedarf, und ich zögere keinen Augenblick, die von Ihnen angestrebte Reform in f a s t allen Bereichen als nützlich, ja sogar als überfällig anzusprechen.

Ich möchte die Schmuddelecken, die Ausnüttzung und Erpressung, das ganze Elend der sexuellen Ausbeutung einer Jugend ebenso abgeschafft wissen wie Sie, das gilt auch für den Bereich, in dem ich mich auskenne, in den Prostitutions- und Ausnützungsbezirken der Ephebophilie. Natürlich sind hier einige Fragezeichen anzubringen, aber Gesetze pendeln sich ein.

In der Tat müssen wir zu einer gesetzlichen Regelung der Jugendpornographie kommen, die die W ü r d e der/des Jugendlichen besser bewahrt und sein S e l b s t b e s t i m m u n g s r e c h t garantiert. Es ist ja schon absurd: Wir garantieren jeden Urheberrechts- und Markenrechtsschutz, bringen es aber bisher nicht fertig, die viel wichtigeren Persönlichkeitsrechte im Bereich der Pornoindustrie zu gewährleisten.

Die Welt wird nicht untergehen, wenn nun Pornofilme und Porno-Bildserien mit jugendlichen Teilnehmern vom Markt verschwinden. Das muß man in Kauf nehmen, um damit die bereits angedeuteten Schmuddelecken des Gewerbes auszutrocknen (was vermutlich nicht gelingen wird) und zugleich das Bewußtsein der Öffentlichkeit für die Grundrechte Jugendlicher auf Persönlichkeitsschutz zu schärfen (das wird gelingen).

Meins Sorge ist eine andere: Die Grenzziehung zur Pornographie ist nicht sauber gelöst. Ein weitgehend schwammiger Begriff, garniert - zum Teil aus ähnlichen Medienschutzbereichen herübergeholt - mit brandgefährlichen Zutaten wie "Posing", "Scheinminderjährigkeit", (bei der Verbreitung:) literarische und zeichbnerische Darstellungen... das führt im Bereich einer eifrigen Justiz zu einem

*vollkommenen und höchst peinlichen C h a o s.

Die dubiose Abgrenzung zu dem, was denn nun Pornographie - insesondere bei der Verbreitung - sein solle und was nicht, führt ganz ohne Frage zu einer Neuauflage der grotesken Schlammschlachten, an die wir alten Semester uns aus der Adenauerzeit bestens erinnern, mit Volkswartbund, Adenauerwinkel, FKK-Schnüffelei (ist der Po nun hervorgehoben oder nicht), Literaturhetze - ganze Literaturgruppen, von Kröhnke bis Miller, Reihen sehr ernsthafter Fotographen, ich sage nur Will McBride, sind hochgefährdet. Deutsche Staatsanwälte, einmal von der Leine gelassen, können fürchterlich sein in ihrer Gründlichkeit.

Hier ist das neue Gesetz s c h l u d r i g gemacht, schlampig verabschiedet und es hat geradezu fürchterliche Folgen. Im Bereich der Pornographie war die alte Regelung recht gut, die Bundesprüfstelle neueren Datums hat hervorragend gearbeitet, die Medienkontrolle funktioniert ordentlich - was für ein Teufel hat den Gesetzgeber geritten, im Bereich der Verbreitung ganze Bezirke von Kunst und ernsthafter Literatur in Verdacht zu setzen?

Fazit: Jugendschutz j a - auch ein Schutz Jugendlicher vor (und noch mehr:) in harter Pornograophie ist notwendig und sinnvoll - aber im Bereich der Verbreitung ist es zu bösen, in dieser schlampigen Textfassung folgenschweren Mißgriffen gekommen.

Das hätte der Gesetzgeber vorhersehen und abmildern müssen. Nun haben wir es auszubaden.

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Sehr geehrte Frau Dr.jur. Bosbach,

ich wollte mich eigentlich hier im Blog zurückhalten, habe mich aber über Ihren Beitrag so geärgert, daß ich da sehr ausführlich drauf antworten muß. Sie teilen hier extrem aus, also dürfen Sie sich über mein hartes Kontra auch nicht wundern.

Sie schreiben: "So viele unqualifizierte Äußerungen auf einen Haufen, zu so einem so ernsten Thema wie Jugendpornographie, habe ich noch nie gelesen."

Mit Verlaub, aber Ihr Beitrag ist leider, gerade wegen ihrer fachlichen Qualifikation, extrem unsachlich; Sie würfeln außerdem hier völlig verschiedene Dinge durcheinander, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Diese Äußerung reiht sich ein in die der JM Zypries, sowie einiger Oberstaatsanwälte in D, die sich mit den Hintergründen der Jugendpornographie überhaupt nicht befasst haben.

Oder die die Hintergründe genau kennen, aber nach der Luftnummer "Aktion Himmel", doch endlich mal wieder eine Erfolgsmeldung gegen Kinderpornographie, pardon - Jugendpornographie verkünden wollen. Das "JP" wird dann aber sicher öffentlichkeitswirksam durch "KP" ersetzt.

"aber auch über den Gerechtigkeitssinn unserer Gesellschaft bestürzt und betroffen."

Darüber bin ich ebenfalls sehr bestürzt. Gerade auch, weil ich mich selbst gegen KP engagiert habe. Dies hätte ich auch weiterhin getan, es war mir aber wegen der EU Richtlinie nicht mehr möglich.

Legale sexuelle Handlungen werden hier fast auf eine Stufe mit illegaler KP, also schwersten Verbrechen, gestellt.

"um junge Menschen unter 18 Jahren in unserem Land vor Demütigungen, sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauch zu schützen."

Dafür gibt es aber auch andere § im Strafrecht, z.B. hätte man ganz einfach nur im § 182 ( Sexuelle Ausbeutung von Jugendlichen ) die Altersgrenze auf 18 erhöhen müssen.

Damit wären die Jugendlichen vor Missbrauch ausreichend geschützt,
außerdem wäre das alte jugendpornographische Material nicht illegal, wenn man den § 184 so belassen hätte, bzw. das Schutzalter auf 15 erhöht hätte.

Auf jedem Fall muß verhindert werden, daß nachprüfbar legal produzierte Pornographie aus Nordeuropa hier kriminalisiert wird. Schon deshalb, weil man sonst den Begriff KP völlig entwertet. Ein 5-jähriges Mißbrauchsopfer darf nicht auf eine Stufe gestellt werden, mit einer 15-jährigen Dänin oder einer 16-jährigen Niederländerin, die beide freiwillig in einem Pornofilm mitgespielt haben, bzw. sich beim Sex mit FreundInnen haben filmen lassen.

Die Mehrzahl der dänischen 15er Pornos sind übrigens reine Privatfilme, die im Versand, bzw. vereinzelt in Videotheken in DK vertrieben worden sind.

Daß jetzt viele Juristen in D die Zyprische Begründung verwenden,
" dies wird ja nicht so hart wie KP bestraft, weil der UNRECHTSGEHALT hier geringer wäre ", macht mich wütend.

Denn einmal liegt hier überhaupt kein Unrechtsgehalt vor, da Jugendliche nach wie vor - in D - ab 14 Sex haben dürfen. Wenn aber bei diesen Filmen wirklich nur der geringste Verdacht eines Unrechts gegeben wäre, können Sie mir dann erklären, weshalb :

a.) der deutsche Gesetzgeber es 35 Jahre lang geduldet hat, daß diese quasi kriminellen Filme angeboten und verkauft werden ?
b.) Alle Finanzminister hier - ohne Skrupel - die MWST dafür kassiert haben ?
Ist dies nicht bei illegalen Gütern sittenwidrig ?

c.) Es nicht einen einzigen nachgewiesenen Fall von Mißbrauch, Nötigung o.ä. in Nordeuropa gibt ?

"Einige Herren wie Roman oder Malte S., aber auch einige andere, die sich hier zu diesem Thema geäußert haben, haben anscheinend nicht begriffen, um was es hier eigentlich geht."

Einmal äußern sich hier nicht nur Herren, leider sprechen Ihre Äußerungen nicht gerade dafür, daß Sie sich mit der Materie besonders intensiv befasst haben.

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch ! Wenn Sie das Verbot von Jugendpornographie fordern, ist dies Ihr gutes Recht, aber Sie vermengen hier freiwillig produzierte JP und schwerkriminelle KP in einer Weise, die ich gerade von einer Juristin nicht erwartet hätte.

Sie wissen doch selbst, daß schon 1973 die Pornographiefreigabe auf den Weg gebracht wurde, der deutsche Gesetzgeber damals aus GUTEM GRUND KP aus dem Angebot legaler Pornographie ausgrenzte, während JP der Pornographie mit Erwachsenen rechtlich gleichgestellt worden ist.

Ich verweise noch einmal auf die Antwort der CDU/CSU/FDP Bundesregierung 1992, die ich weiter oben als pdf.Datei verlinkt habe. Sinngemäß: " Eine Kriminalisierung von Aufnahmen sexueller Handlungen Jugendlicher wird abgelehnt, da diese ja legal ihre Sexualität ausüben dürfen. Legale sexuelle Handlungen, die auf Film oder Fotos festgehalten werden, würden durch eine Heraufsetzung der Schutzaltersgrenze von 14 auf 16 ( ! 18 war damals noch nicht mal im Bundesrat im Gerspräch ! ) illegal werden. Hier gibt es einen eklatanten rechtlichen Widerspruch."

Absolut logisch. Während die EU Richtlinie absolut unlogisch ist. Und Straftaten wie Nötigung, Ausübung von Gewalt usw. wären ja durch andere § eh abgedeckt.

Wie beurteilen Sie die Stellungnahme der ehemaligen JM Leutheusser-Schnarrenberger im DLF oder im STERN, die eine Verschärfung des Sexualstrafrechts völlig ablehnte ?

Sie können ihr doch nicht im Ernst unterstellen, sie würde sich gegen Kinderschutz und für die Förderung oder auch nur Duldung schwerer Sexualstraftaten einsetzen ?

Ich überspitze jetzt selbstverständlich bewußt, aber ich finde es sehr merkwürdig, daß z.B. selbst noch Ende 1992, als ja das Besitzverbot für KP auf den Weg gebracht wurde, einige Juristen selbst dieses noch kritisiert haben. Dies ist ja auch in der NJW nachzulesen. Nur ein paar Jahre später führt man einen Straftatbestand ein, der besser ins DDR Strafrecht gepasst hätte. "Jugendpornographie"

Und nur weil die JM Zypries dies verteidigt, ist die Mehrzahl der Juristen in D jetzt auf einmal auf Regierungslinie.

Außerdem werden mit diesem § auch Gegner von KP kriminalisiert.
Nehmen Sie z.B. den LKA Sonderermittler KP eines Bundeslandes, der sich heute noch legal verhält, also privat selbst - selbstverständlich - nur legale Pornos schaut. Darunter hat er auch Videocassetten aus den 80er und 90er Jahren aus DK/NL. Der kann dann in ein paar Tagen gegen sich selbst ermitteln.

In Nordeuropa gab es auch liberalere Kinderschutzverbände und einen liberalen Feminismus. Es war moralischer, aber auch juristischer Konsens, daß Pornographie mit unter 15-jährigen abzulehnen ist. Damit lagen "wir" sogar noch 1 Jahr über der deutschen Schutzaltersgrenze von 14.

Und jetzt will ausgerechnet der deutsche Gesetzgeber so tun, als hätte D auf einer Insel gelebt ? Oder hätte immer schon eine 18er Grenze gehabt ?

Durch das Heraufschrauben auf eine irreale Altersgrenze von 18, werden jetzt auch die alle kriminalisiert, die sich gegen KP engagiert haben, normale (Jugend-) Pornographie aber nicht abgelehnt haben.

Die kann man dann gleich in die Zellen der Pädokriminellen sperren, zu deren Ergreifung sie beigetragen haben. Daß kann doch wirlich nicht wahr sein......!

Nein, die meisten Sexualwissenschaftler und Politologen in den NL und DK, aber auch große Teile der Polizei und der Justiz, schütteln darüber nur den Kopf. Ausgenommen diejenigen Wissenschaftler, die auf der Gehaltsliste der EU stehen.

"Es geht hier um die Prävention, Bekämpfung und Bestrafung von der Verbreitung und dem Besitz perverser Fotos, die Kinder und Jugendliche zeigen,"

Pervers ist eine moralische Wertung, die auch noch extrem subjektiv ist. Kinder und Jugendliche hier in einem Atemzug zu nennen, ist völlig verfehlt.

"die zumeist gegen ihren Willen von Erwachsenen zu derartigen Handlungen gezwungen werden."

Kinder: ja - Jugendliche: nein

Falls doch, kann dies aber, wie bei Erwachsenen, die gegen ihren Willen dazu gezwungen werden, ohnehin schon jetzt strafrechtlich verfolgt werden.

"Hinzu kommt noch, dass viele potentielle Sexualstraftäter von Minderjährigen sich durch die Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Fotos erregt und in ihrer sexuellen Neigung bestärkt und gerechtfertigt fühlen. Warum werden denn ständig Kinder vermisst oder missbraucht? Haben Sie alle die sich hier negativ zur Reform geäußert haben, sich das schon einmal gefragt? "

Frau Dr.jur. Bosbach, ich forsche in dem Bereich seit 10 Jahren. Erneut stellen sie hier Kinder- und Jugendpornographie gleich. Es werden auch nicht "ständig" Kinder vermisst oder missbraucht, nur weil die Medien in epischer Breite über jeden Einzelfall berichten, entsteht hier subjektiv ein falscher Eindruck.

Es gibt jede Menge Studien, ob von Kutschinsky, Kinsey usw., die klar belegen, daß Pornographie eine kompensatorische Wirkung hat. Für die große Mehrheit der Probanden. Eine triebenthemmende Wirkung tritt nur bei einer Minderheit auf. Bei einer absoluten Minderheit mit Steuerungsverlust.

So zeigt sich, daß in den USA die Anzahl der SCHWEREN Sexualstraftaten gegen Kinder zurückgegangen ist, seit dort virtuelle KP legal ist.

Kriminalhistoriker können jedem bestätigen, daß die Anzahl der schweren Sexualstraftaten in den 50er Jahren am höchsten war. Auch die DDR hatte eine viel höhere Rate an schweren Sexualstraftaten. In beiden Systemen war Pornographie verboten. Seltsam, oder ?

"Das Internet erschwert es uns Minderjährige vor derartigen sexuellen Anpreisungen zu schützen."

Wenn Sie mit Minderjährigen hier Kinder meinen, gebe ich Ihnen recht. Eine 14er oder 15er Freigabe für Pornographie erscheint mir aber realistischer zu sein.

Wer ab 14 Sex haben darf, sollte auch Pornographie konsumieren dürfen. Im Mittelpunkt sollte die Medienerziehung und die Aufklärung stehen, aber keine weiteren Moralgesetze.

"gegen die Verbreitung derartiger Fotos und Schriften und die neue gesetzliche Regelung ist ein entscheidender Schritt dazu."

Einmal sind durch das Internet alle Dämme gebrochen, selbst Grundschüler surfen auf Pornoseiten herum, können mit dem PC besser umgehen als die Eltern. Ich bedaure dies zutiefst. Anstatt weiterer § brauchen wir aber Eltern, die ihrem Erziehungsauftrag nachgehen.
( Noch vor ein paar Jahren war es auch im dt.Strafrecht Eltern erlaubt, Pornographie an ihre minderjährigen Kinder abzugeben, dies nur nebenbei )

"muss hier zum Schutz der übrigen Jugend konkret ein Nein erteilt werden."

Sie wollen also die Jugend quasi vor sich selbst schützen ?

Ab 14 - immerhin ist man dann in D schon strafmündig - sollten die Jugendlichen dies langsam selbst entscheiden können. Überhaupt bräuchten wir ein ausdifferenziertes Sexualstrafrecht. Welches in Altersgrenzen von 14, 16, 18 abstuft. Mit der Übernahme der US Gesetze schützen wir die Jugendlichen nicht besser, sondern treiben sie in die Kriminalität, verhindern aber auch eine bessere Aufklärung und Vorbereitung. Es kann doch nicht sein, daß eine 17 1/2 jährige sexuell fast entmündigt wird, sie aber nur ein halbes Jahr später selbst im härtesten Hardcore Streifen herumturnen darf. Hier erlangt sie also praktisch in der Geburtstagsnacht sexuelle Kompetenz ?
So kann dies doch überhaupt nicht funktionieren ! In den NL hatten wir defacto sogar eine vierstufige Regelung: 12,15,16,18.
Damit haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht.

"Mit Blick auf die Erregung potentieller Sexualstraftäter von Kindern und Jugendlichen, ist es auch nur gerechtfertigt minderjährig wirkende Darsteller zu verbieten."

Zur von Ihnen unterstellten Wirkungsweise: Pornofilm = Sexualstraftat, hatte ich mich ja schon oben geäußert. Der Mensch ist kein Pawlowscher Hund, selbst pornoguckende Männer nicht. ;-)

Wenn Erwachsene in D Sex mit Jugendlichen ab 14 haben dürfen, was sicher in der nächsten Reform auch noch verboten wird, weshalb soll dann ein Jugendporno zur "Sexualstraftat" anregen ?!? Und jetzt gehen Sie sogar noch darüber hinaus und begrüßen diese kuriose "Scheinminderjährigenregelung". Damit könnten sie bestimmt 20% aller normalen Pornos beschlagnahmen lassen. Wenn das Anschauen von 21-jährigen, die aber wie 17 1/2 jährige aussehen, automatisch eine Sexualstraftat induziert, dann sollte man auch die anderen Pornos verbieten, denn die führen dann ja auch zum Nachahmungseffekt. Nur seltsam, daß fast 3/4 der Männer Pornos konsumieren und immerhin 8% der Frauen, dann müßten wir ja schlimme Zustände in Europa haben. Schlimmer als in Haiti. Haben wir aber nicht.

"Junge Menschen unter 18 Jahren, befinden sich regelmäßig noch in einer Entwicklungsphase."
Auch viele Heranwachsende befinden sich noch in einer Entwicklungsphase. Dann müßten Sie eine Hochstufung auf 21 befürworten. Ich habe auch seit meinem 14.Lebensjahr - nicht gerade wenige - Pornos konsumiert. Für mich gehörte dies zu meiner jugendlichen Entwicklung einfach dazu. Nicht alle Pornos vermitteln ein negatives Frauenbild. Auch wenn die EMMA dies in jeder Ausgabe behauptet, wird es durch ständige Wiederholung nicht richtiger.

"Viele wollen Dinge tun, die sie später bereuen. Das gilt auch für das freiwillige Veröffentlichen des eigenen nackten Körpers oder gar dem Sex mit dem Freund oder die Freundin, sowie das Publizieren intimer Erfahrungen."

Mit wievielen ehemaligen Darstellerinnen haben Sie eigentlich persönlich gesprochen ? Ich kenne mehrere persönlich, bzw. konnte einige von 1998-2000 kennenlernen, da ich ja in der Nähe des größten Produktionsstudios wohne. Keine hat es bereut, ganz im Gegenteil. Auch nach Jahren nicht.

Aufgrund der medialen Hexenjagd sind leider fast alle in Deckung gegangen, was ich ihnen aber auch nicht verdenken kann. Bei Interviews werden ihnen nur noch die Worte im Munde umgedreht, weil die Presse Opfer der Pornoindustrie präsentieren will, an gleichberechtigten und emanzipierten Frauen hat sie kein Interesse, dies läßt sich nicht besonders gut vermarkten.

"Um junge Leute vor derartigen überhassteten Entscheidungen zu schützen, muss ihnen hier deutlich ein Verbot erteilt werden."

Weshalb ausgerechnet jetzt ? Wo waren denn die dt. Juristen, die dies in den 80ern, 90ern, bis 2002 gefordert haben ? Schreiben Sie doch anstatt "überhastet" einfach "falsch", daß wäre ehrlicher.

"Wir müssen verstärkt darauf hinarbeiten junge Menschen zu anständigen Persönlichkeiten mit ein Gefühl für die persönliche Ehre zu erziehen."

Genau dies sagen mir fundamentalistische Christen hier auch immer.
Alle zehn Gebot scheinen sie aber nicht zu kennen, was ich an der Anzahl der Morddrohungen sehe, die ich bisher bekommen habe.

Mich erschreckt nur das Vokabular: "anständige Persönlichkeiten", "persönliche Ehre".

Ich halte Ihren moralisierenden Feminismus, der sich ja in diesem Gesetz 1:1 niederschlägt, für wesentlich gefährlicher, als gute Jugendpornographie, die ein positives Frauenbild vermittelt.

Sie verurteilen hier Frauen, übrigens auch Freundinnen von mir, in einer Art und Weise, die doch sehr frauenverachtend ist.

Alle Kritiker machen den Fehler, daß sie ihre - meist negativen - wenigen Erfahrungen mit in D produzierter Pornographie, hier unreflektiert auf die sogenannte JP in DK/NL übertragen, ohne die Filme überhaupt gesehen zu haben.

Wie erklären Sie sich dann den großen Zuspruch, den diese Filme gerade bei Mädchen/jungen Frauen gefunden haben, auch bei denen, die Pornographie sonst ablehnen ? Zumal gab es besonders in Skandinavien ( mit Ausnahme Schwedens ), sowie in den NL und Flandern, eine sehr enge Wechselbeziehung zwischen Feminismus und Pornographie.

Übrigens ist die besagte niederländische Firma, (1975) auch von vielen Mädchen und Frauen mitbegründet worden, die damals unzufrieden waren mit dem Angebot der "normalen" Pornographie. Sie hat schon damals, obwohl der NL Gesetzgeber erst 1985 das Verbot von KP auf den Weg brachte, welches erst 1986 griff, darauf verzichtet HC mit Minderjährigen ( nach NL Recht damals unter 16-jährigen ) zu produzieren. Obwohl damals KP als "Meinungsfreiheit und Pressefreiheit" in den NL geschützt wurde. Dies haben damals übrigens auch Juristen begründet. Vielleicht bin ich auch deswegen gegenüber Juristen sehr skeptisch eingestellt, auch wenn mein Vater selbst RA ist.

Als Kind habe ich mal geblaubt, das Gesetz ist immer gerecht und extrem objektiv, schließlich trägt Justitia ja auch eine Augenbinde. Mittlerweile ist mir klar, das Recht ist absolut subjektiv und wird von der Regierung deformiert und instrumentalisiert.

"Die Erziehung zum Pornostar sollte nicht zur Grundlage gemacht werden."

Niemand fordert doch hier eine Erziehung zum "Pornostar", sondern eine liberale und eigenverantwortliche Sexualerziehung.
Und die schließt eben eigene Filmaufnahmen, bzw. Filmaufnahmen Dritter mit ein. Eine Trennung zwischen privat/kommerziell ist heute noch weniger möglich als früher. Diese Trennung ist auch mehr moralischer als juristischer Art.

Wichtig muß doch sein, eine Mindestaltersgrenze festzuseten, um Kinder vor sexueller Ausbeutung zu schützen. Die 14er Grenze scheint mir als äußerstes Altersminimum geeignet zu sein.

"Jugendliche sollen Erfahrungen sammeln, aber diese gleich der Öffentlichkeit zur Schau zu stellen, halte ich für überzogen und wie bereits schon begründet für gefährlich."

Zum ersten Mal reden Sie hier dezidiert nur über Jugendliche, Danke.
"Zur Schau stellen" ist natürlich eine extrem negative Formulierung, kein Model würde dies jemals so abwertend formulieren.
Bitte erklären Sie mir doch, weshalb jetzt dies so "gefährlich" sein soll, was seit 35 Jahren geltende Rechtspraxis ist. Einmal sind in D nie (kommerzielle) JP gedreht worden, dann haben ja auch die NL und DK bereits zur Jahrtausendwende die Produktion eingestellt.
Da hier kein neues Material nachkommt, ist doch die "Gefahr" noch viel niedriger als in den 80ern oder 90ern.

"An den Beiträgen hier im Internet stelle ich mit Beängstigung fest, dass es einigen Leuten wichtiger ist, sich an Pornofotos aufzugeilen, als unsere Jugend vor sexuellen Missbrauch zu schützen."

Sie reden von Missbrauch, obwohl hier überhaupt keiner stattgefunden hat. Selbstverständlich bin ich gegen sexuellen Mißbrauch Jugendlicher, Erwachsener und Kinder, der sollte auch strafrechtlich hart verfolgt werden, aber es sollten hier doch keine Straftaten konstruiert werden, die nie stattgefunden haben.

Wenn eine Jugendliche Strafanzeige erstattet, weil sie in porn. Filmaufnahmen mißbraucht worden ist, wird doch automatisch ermittelt.
Wir brauchen nicht zig Sondergesetze, erst recht nicht für Straftaten, die nur in der Fantasie erzkonservativer Moralapostel vorhanden sind.

Ich weiß nicht, ob Sie noch Kontakt zu Mädchen/jungen Frauen im Alter von 14-17 haben. Ich kenne nun keine in D, aber in Kopenhagen und Amsterdam, mag dies auch nicht für D repräsentativ sein, aber viele sind sehr wütend über diese Entmündigungsgesetze. Die wollen gar nicht unbedingt im Porno mitspielen, sondern vielleicht nur ein Pin Up Foto schießen lassen und veröffentlichen. Aber selbst dies ist illegal. Die wollen nicht immer alle Rechte ausnutzen, denen ihnen das Recht bietet, aber sie wollen es SELBST entscheiden. Und ab 14/15 sollte dies nun wirklich möglich sein.

"Zu meiner Zeit war ein Kind ein Kind."
Zu meiner Zeit war ein Kind auch ein Kind. Aber diese EU Richtlinie infantilisiert ja nun selbst 17 jährige zu kleinen Kindern. Genau da liegt ja das Problem.

"Es spielte mit Puppen oder Autos und war fern von der Erwachsenenwelt und Pornographien." Niemand hat hier gefordert, daß Kindern Pornographie zugänglich gemacht werden soll ( oder Schlimmeres )

"In der Jugend sammelte man Erfahrungen und las die BRAVO."

Das Stichwort BRAVO ist gut !
Die übrigens auch nach dem neuen § beschlagnahmt werden kann.
Dies ist in ÖST schon bei einzelnen Ausgaben des Jahrgangs 71-74 passiert.

Ich habe mir einige dieser Ausgaben besorgt, ich lebe ja nicht in ÖST, und bin fast vom Stuhl gefallen, als ich die Artikel gelesen habe. ("Experiment: Freie Sexualität, Lehrer und Lehrerinnen entdecken mit Schüler/innen die Sexualität neu", usw.usw.) Die wilden 70er.

Einerseits JP zu verdammen, andererseits aber die BRAVO - auch die heutige - als empfehlenswerte Lektüre für Jugendliche anzupreisen, ist schon etwas kurios....

"Ich hoffe, dass die Reform, wenn sie auch nur ein Tropfen auf einen heißen Stein ist, wieder ein wenig dazu beitragen kann, dass die Welt im Bezug auf den Jugendschutz heiler wird."

Leider wird dies kein Tropfen auf dem heißen Stein sein, sondern etwa so effektiv, als wenn man Unkraut mit einem Flächenbrand auslöschen will. Das Unkraut ist zwar auch weg, aber man hinterlässt jede Menge verbrannte Erde.

Mich ärgert an diesem § einfach die mangelnde Ehrlichkeit, wer Pornograpie verbieten oder weiter einschränken will, der soll dies offen sagen, aber bitte nicht den Kinderschutz vorschieben.

Es gab ja 1973-75, sowie 92/93, als zwei ebenfalls wichtige Sexualstrafrechtsreformen umgesetzt worden sind, eine breite Diskussion, außerdem auch eine Anhörung ausländischer Experten.

Nun wird hier angeblich "nur" eine EU Rahmenrichtlinie umgesetzt, weshalb sind dann keine anderen Experten aus der EU geladen, außer eines Österreichers ?

Das Besitzstrafverbot von KP - welches ich im Großen und Ganzen begrüße - wurde ja 93 eben mit der Begründung beschlossen, daß hier Straftaten vorliegen, ein sexueller Mißbrauch real erfolgt ist und sich auch die Verbreiter/Käufer/Besitzer daran mitschuldig machen.

Wenn ich diese - damals auch vom BKA und vielen Kinderschutzorganisationen vorgetragene - Argumentation akzeptiere, dann kann ich nicht die strafrechtliche Ahndung von Filmaufnahmen oder Fotos akzeptieren, bei denen überhaupt keine Straftaten begangen worden sind. Damit mache ich mich lächerlich und unglaubwürdig.
Bisher hat selbst die offizielle Seite, die Ihre Meinung ja vertritt, bzw. Sie deren, mir trotz mehrmaliger Nachfragen nicht einen einzigen JP nennen können, der kommerziell vertrieben wurde, bei dem Straftaten begangen worden sein sollen.

Dieses § ist auch ein großer Wurf für pädokriminelle KP Sammler, denn Polizei und Justiz werden ja mit der - viel leichteren - Verfolgung von JP mehr als beschäftigt sein. Kinderpornosammler haben dann wesentlich mehr Zeit für ihr schändliches Treiben.

Außerdem füllt der "Kampf gegen JP" die Staatskasse. "Ersttäter" werden wohl noch mit vierstelligen Geldstrafen davonkommen. Wie z.B. mein alter Hausarzt in D, der noch alte Lesemappen mit "PRALINE" und "WOCHENEND" hat. Oder die Mehrzahl ganz normaler Videotheken und Sexshopkunden, die bis heute nicht wissen, daß die holländischen Modelle in Einzelfällen 16 oder 17 und nicht 18 sind.
Haben die "Sexualstraftaten" begangen ? Wie weit will man den Radius denn noch ziehen ? Als nächstes eine Altersgrenze von 21, wie es einige rechte US Republikaner schon fordern ?

Mit diesem § hat der Rechtsstaat endgültig für mich aufgehört zu existieren. Ich habe mir oft die Frage gestellt, wie ich mich verhalten hätte, wenn ich in der DDR aufgewachsen wäre. Jetzt brauche ich nur nach D zu fahren, dann kann ich dies aus erster Hand erleben.
Oder einfach in den NL bleiben, denn die EU wird schon dafür sorgen, daß alle Satellitenstaaten auf Linie gebracht werden.

Zitat von Prof. Dr. Frommel, immerhin Leiterin des Instituts für Sanktionenrecht und Kriminologie in Kiel, Juristin mit dem Schwerpunkt Sexualwissenschaft - sagt über diese Reform: " Das ist ein grandioser Wahnsinn, der da betrieben wird "

Dem kann ich mich nur anschließen.

PS: Übrigens haben sich auch sehr viele Frauen negativ über diese Reform geäußert.

0

Sehr geehrte Frau Kaiser,

1.
wenn bisher etwas geduldet worden ist vom Staat aus, es dann aber im Zuge neuer Erkenntnisse bzw. eines neuen Bewußtseinsstands von einem Stichtag X ab pönalisiert wird, so ist das im Rechtswesen doch eine ganz natürliche Entwicklung. Wir kennen ja auch das Gegenteil. Insoweit ist Ihr erstes Argument vom Staat, der bisher geduldet und kassiert hat, jetzt aber pönalisiert, wenig tragfähig.

2.
Die Pornoszene mit Jugendlichen als Darstellern und die damit zusammenhängende Problematik ist keineswegs so hell, rosig und unschuldig, wie Sie das rüberbringen.

Wir kennen die Entstehung dessen, was man jetzt Jugendpornographie kennt, an sich recht gut. Der Bogen reicht von nahezu edler, absolut künstlerischer Produktion mit freundschaftlichem Verhältnis zwischen Hersteller und Modell (Beispiele: Mc Bride, Hamilton, Ortil) über etwas rauhe, aber grundsolide "Anstellung" und "Entlohnung" der mitwirkenden Jugendlichen (Beispiele Bleisch, Krivon) bis hin zu den Schmuddelecken in Moldawien und der Ukraine, wo Armut, Prostitution und leider auch Rauschgilftsucht eine betrübliche Rolle spielen.

Natürlich dürfen Jugendliche Sex haben (wir sind nicht in den USA), die Frage ist nur, ob sie ö f f e n t l i c h in Ausübung ihrer Sexualität dargestellt und b l o ß g e s t e l l t werden dürfen. Ob sie das selber wollen oder nicht, ist egal. Ich hindere Jugendliche auch daran, im nächsten Laden Schnaps zu kaufen oer sich im Sonnenstudio zu Tode zu bräunen. Jugendliche müssen, sorgsam abgewogen, vor sich selber geschützt werden, keine Frage.

Nun kanns nicht nur darum gehen, daß sie sich vielleicht später ihrer im Netz verweigten Sexaktivitäten schämen könnten. Da ist nun schon auch die Grundsatzfrage:

*wo beginnt die menschliche W ü r d e bei Jugendlichen in der sexuellen Darstellung?

Meine Position hier ist ziemlich klar. Jugendliche müssen davor bewahrt wrde, sich selbst sexuell im Netz bloßzustellen. - Alles ist hier aber eine Frage der Grenzziehung - und hier hat der Gesetzgeber mit dem Verweis auf die "Pornographie" eben schlampig gearbeitet.

Am Beispiel der Ephebophilie: Es ist für einen nomalen, gesunden 16jährigen absolut keine Schande, nackt im Netz zu sein, auch "posierend" und "hervorgehoben. " Dies gilt auch für Erektionen - ein im Grunde erfreulicher Zustand. Darüber sind Männer eher stolz. Ich würde das sogar auf den Akt der Selbstbefriedigung ausdehnen.

Dagegen ist es nach meiner Einschätzung völlig unmöglich, wenn Jugendliche bei konkret sexuellen Aktivitäten, etwa bei oralen oer analen Handlungen, ins Netz gestellt werden. Das kann später zu schweren seelischen und sozialen Belastungen führen und ist darüber hinaus auch für die Allgemeinheit eine Verletzung der W ü r d e des Jugendlichen.

Hier wäre es nun Aufgabe des Gesetzgebers gewesen, sauber zu formulieren und abzugrenzen. Dies ist nicht geschehen. Damit marschiert das Chaos.

2.
"Es nicht einen einzigen nachgewiesenen Fall von Mißbrauch, Nötigung o.ä. in Nordeuropa gibt ? "

Das ist nun ganz unzutreffend. Im ephebophilen Sektor haben wir schon in Schweden mehrere Skandalgeschichten aus den 80ern und 90ern, zu Dänemark (Holbaek) wäre viel, sehr viel zu sagen, im Umfeld zu Brongersma - nicht bei ihm selber! - ein ganzes Bündel, und im weißrussischen, moldawischen, ukrainischen und (weniger:) auch im russischen Bereich kennen Sie doch so gut wie ich ganze Aktenordner voll über die Zusammenhänge zwischen Jugendpornographie, Gewalt, Abhängigkeit und Nötigung.

Die Crux dabei ist, daß zwar jeder, der sich im Terrain auskennt, weiß, was etwa in Minsk oder Odessa abläuft - aber auf Ihre mit Sicherheit nun folgende Aufforderung, "setzen Sie doch mal die Quellen hierher" hat keiner greifbares Material, auch ich nicht. Diesem auf Schusseligkeit zurückzuführenden Mangel an Modus-Operandi-Material versuche ich zur Zeit im Bereich der Ephebophilie abzuhelfen, indem ich eine internationale, tagesaktuelle Pressedokumentation der Fallberichte versuche, ein äußerst mühsames, aber notwendiges Geschäft, da fast alle Presse-Informationen nach wenigen Tagen aus dem Netz wieder verschwunden sind.

Nehmen Sie es doch einfach als gegeben hin, wenn ich sage: Es gibt natürlich in Ost und Fernost, in Lateinamerika und Afrika weite dunkle Bereiche einer höchst bedenklichen Jugendpornographie, auf das letzte Jahrzehnt bezogen. Die Szene ist, kriminalpsychologisch betrachtet, höchst gefährlich für Jugendliche. Ihr allzu helles Bild stimmt so nicht.

3.
"Darunter hat er auch Videocassetten aus den 80er und 90er Jahren aus DK/NL. Der kann dann in ein paar Tagen gegen sich selbst ermitteln."

Hier wird es eine ministerielle oder sonstige Regelung geben, dazu gibt es schon ein informelles Vorbild. Wir haben im Bereich der Pornographie seit langem das Instrument der "patinierten" Pornographie, (wobei freilich immer etwas unklar war, bis wann dieser Begriff reichen soll). Diese patinierte Pornographie wird in der Justizpraxis nicht verfolgt. Es wäre freilich hilfreich gewesen, wenn das auch so ins Gesetz gekommen wäre, wobei nun eben zwischen Besitz und Verbreitung zu unterscheiden ist. "Besitz von Jugendpoirnographie, die vor Inkrafttreten des Gesetzes hergestellt worden ist, bleibt straffrei".

4.
Leider wenden Sie den Fehler, den Sie (streckenweise zurecht) Frau Dr. Mosbach ankreiden, nämlich die Vermischung der Argumente für und gegen von Kinder- und Jugendpornographie, über weite Strecken im zweiten Teil Ihres Beitrag selber an. Wer wem schadet, ob und wie unter Zwang, Erpressung, Ausnützung, begleitender Prostitution hergestellt wird oder nicht, das geht auch bei Ihnen munter durcheinander.

Um mich nicht zu wiederholen, erinnere ich nur noch einmal daran: Es gibt natürlich eine sehr negative, dunke, kriminogene Szene auch in der Jugendpornographie.

5.
"Wer ab 14 Sex haben darf, sollte auch Pornographie konsumieren dürfen".

Dieser Satz ist weit unter Ihrem Niveau. Wollen Sie das ernsthaft so stehen lassen? Wenn ich angewidert aus gewissen Ecken der Porno-Netzszene zurückkehre, bitte ich regelmäßig nur um eines: Daß Jugendliche sich das nicht ansehen mögen.

"Sie wollen also die Jugend quasi vor sich selbst schützen ?"
Weißgott, genau das ist sehr oft notwendig. - Ihre weitere Argumentation unter der Spitzmarke "Mündige Jugendliche sollen selbst entscheiden dürfen" mutet seltsam absurd und unangemessen an.

Ich muß mich sehr zurückhalten, um den zweiten Teil Ihres Beitrags nicht Satz für Satz auseinanderzunehmen. Es ist ein Unding, ist ganz unmöglich, so zu argumentieren! Irgendwie scheint da ein feministisch-radikalanarchistischer Zug bei Ihnen durchgebriochen zu sein.

Was Frau Dr. Bosbach an Argumenten bringt, ist zwar volkstümlich und nicht immer abgesichert gesagt, s t i m m t aber doch durchaus.

******************
Fazit: Sehr verehrte Frau Kaiser, Sie schieben die Diskussion ins radikal-feministisch-anarchistische Abseits. Dort gehört sie nicht hin.

Ich wünsche mir, daß Frau Bosbach die Abgrenzungen zum Pornographiebegriff, zur Patinierung, zur unsäglichen Scheinjugendlichkeit und zum Besitzverbot nacharbeitet, an den Kunstbegriff denkt - alsdann ist das Gesetz für die W ü r d e des Jugendlichen und für den Schutz des Jugendlichen vor sich selber durchaus hilfreich.

Wenn diese Nacharbeiten aber nicht s o f o r t geschehen, dann ist in der Tat ziemliche Verwirrung angesagt. Das muß nicht sein. Es läßt sich einstweilen auch ministeriell regeln.

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Um für viele juristische Laien in diesem Forum, insbesondere diejenigen die mich hier jetzt sehr kritikreich attakieren, eines klarzustellen, möchte ich vorweg erwähnen, dass der Sinn und Zweck der Reform der §§ 184b und 184c StGB nicht darin besteht, Jugendlichen ihre Sexualität zu verbieten oder sie, wie Frau Kaiser und einige andere hier es anklingen lassen, sie in ihrer sexuellen Entwicklung zu beeinträchtigen. Mit der neuen gesetzlichen Regelung, welche ein erhöhtes Strafmaß bei Missbrauchstaten in den diversen Fällen vorsieht, wie sie das Gesetz aufzählt, soll gerade bewirkt werden, dass junge Menschen sich ungestört sexuell entwickeln können, indem sie vor Missbrauch geschützt werden. Dieser Missbrauch kann beipielsweise durch das Ausnutzen einer Zwangslage geschehen, so wie es dem § 182 I 1 zu entnehmen ist. Eine solche Zwangslage kann die Gefahr mit sich bringen, dass der Widerstand des Opfers gegen sexuelle Übergriffe herabgesetzt ist. Das kann eine Notlage sein, wie etwa bei drogenabhängigen Jugendlichen, die auf der Straße leben und für Geld sich zum Dreh von Pornofilmen hergeben. Dass können zum Beispiel aber auch Jugendliche sein, die aus einen einkommensschwachen Elternhaus kommen und sich nur für derartige Filme oder sonstige Mediendarstellungen förmlich "körperlich verschenken", um sich auch Markenklamotten leisten zu können. Hier steuert das verschärfte Strafmaß ebenfalls entgegen. Auch geht es darum junge Menschen vor dem Abgleiten in die Prostitution zu schützen. Wir können unseren derartigen technischen Standart nicht mehr mit den 70er oder 80er vergleichen. Dort waren die Verbreitung von pornographischen Schriften im Gegensatz zu heute noch weitaus überschaubarer und kontrollierbarer. Heutzutage bieten sich gerade für Pädophile so viele Anreize Fotos von Jugendlichen zu veröffentlichen, die zum Beischlaf mit Erwachsenen gezwungen werden. Sicherlich wird die Novellierung des Strafrechts auf diesen Gebiet nicht dazu führen, dass der Missbrauch von jungen Leuten gänzlich abgeschafft wird. Das ist wohl eher und leider eine Illusion. Aber mit dem erhöhten Strafmaß wird Missbrauchstätern auf jeden Fall die rote Karte gezeigt und eine Abschreckung erzielt. Natürlich kollidiert der neue Gesetzbeschluss auch mit der Berufsfreiheit in Art. 12 GG, wenn es darum geht freiwilligen jugendlichen Pornodarstellern hier ein Aus ihrer Berufsausübung zu erteilen. Aber Artikel 12 I erhält eine gesetliche Schranke. Dort steht die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. Also bitte! Und welche gesetzliche Regelung hier im Bezug auf unsere jugendlichen Pornodarsteller berufliche Einschränkungen erteilen darf, dürfte ja wohl klar sein.
Als Fazit lässt sich festhalten, es gibt eine Menge junger Menschen, die ihren Körper gern freiwillig den Augen der breiten Masse zur Schau stellen will, aber auch viele junge Menschen, die dieses gegen ihren Willen tun muss. Ich als Vertreterin des Rechts wäge hier ab und sage,der Schutz der missbrauchten und potentiell missbrauchten Jugendlichen, muss vor dem Wunsch der freien Körperkultur der anderen gehen. Ich betone in diesem Zusammenhang noch einmal, dass gerade die Heraufsetzung von 16 auf 18 Jahren es auch ermöglicht eine Grauzone in der strafrechtlichen Sanktionierung abzudecken. Endlich können wir auch die Verbreitung von jugendpornographie in dieser Altersgruppe sanktioniern. ob schon eine Strafbarkeit vorliegt, wenn Geschlechtsteile unmittelbar zu sehen sind oder erst dann, wenn sich etwa unter einer engen Badehose etwas abzeichnet, wird die Rechtsprechung im einzelnen klären.
Ich vertrete hier fest meine rechtliche Meinung, sie Frau Kaiser Ihre, in diesem Sinne, ist hoffentlich alles geklärt.

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Es geht bei 184c nicht um die Strafbarkeit von Mißbrauch, sondern um die Strafbarkeit von Pornographie. Mit sexuellem Mißbrauch hat dieser Teil der neuen Gesetzgebung überhaupt nichts zu tun.

Es geht auch relativ offensichtlich nicht primär darum, die Mitwirkung von Jugendlichen an Pornos zu unterbinden, denn dann hätten wir diese Diskussion über "Scheinjugendliche" nicht.

Es ist Ihre Sache, ob Sie Frau Kaisers Ansichten darüber, ob Jugendliche bei Pornos mitspielen dürfen sollten oder nicht, teilen. Ich teile Frau Kaisers Ansichten hier ebenfalls nicht.

Aber wenn Sie behaupten, es ginge ausschließlich darum, "Jugendliche vor einem Abgleiten in die Prostitution zu schützen" oder ähnliches, dann ist das einfach die Unwahrheit.
Es geht darum, die Verbreitung von Pornographie zu verbieten, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Jugendlichen zum Gegenstand hat, und zwar gleichgültig, ob die Darstellung real, realistisch oder offensichtlich fiktiv ist.
Des weiteren geht es darum, den Besitz von derartiger Pornographie zu verbieten, soweit die dargestellte Handlung real ist.

Letzteres läßt sich mit dem von Ihnen angesprochenen Schutzgedanken in Einklang bringen. Ersteres nur in Bezug auf ein reales Geschehen. Diese Einschränkung existiert aber nicht. Und da ich mich an den Gesetzestext halte und nicht an Absichtserklärungen, die ich in verdächtig gleichlautender Form schon von einigen Politikern zu hören bekommen habe, bleibe ich dabei:
Es handelt sich hierbei um Moralstrafrecht, das aufgrund seiner ungemein weiten Fassung vortrefflich geeignet ist, Unsicherheit zu verbreiten und Handlungen zu verfolgen, die keinerlei Rechteverletzungen an irgendjemandem verwirklichen.

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Hallo Frau Bosbach,

im ersten Moment habe ich Ihren ersten Beitrag für satirisch gehalten.
Mir wird bewusst, dass Sie ihn wirklich ernst meinen.

Ich nehme die Neuregelung, sofern das Gesetz zum 1.10.08 in Kraft tritt, auch ernst.

Ich habe heute 7 Strafanträge gegen mir persönlich bekannte Jugendliche im Alter von 14 bis 19 Jahren vorbereitet, zu denen ich als junger Erwachsener Kontakt habe, und von denen ich mit Sicherheit weiß, dass sie -dann strafrechtlich relevante- Nackbilder von Personen im jugendlichen Alter auf ihren Festplatten haben.
Es tut mir zwar leid um die Bekanntschaft -die mochten mich bisher alle-, aber wenn es sich um neu geschaffene Straftatbestände handelt, dann muss das Gesetz auch vollzogen werden.
Um eine falsche Verdächtigung handelt es sich nicht, weil ich mit denen sehr offen über Vieles spreche (bzw. gesprochen habe). Natürlich werde ich auch als Zeuge zur Verfügung stehen.

Hier im beschaulichen Landkreis, es handelt sich um Ärztesöhne, Anwaltssöhne oder Lehrersöhne, werden die Durchsuchungen und Beschlagnahmen -wie anders sollte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen sonst führen- sicher auf "Freude" bei den Eltern und Nachbarn stoßen. Um Kollateralschäden kann es sich ja offensichtlich nicht handeln.

Vielleicht verweise ich die Eltern der Jungs dann an Sie und den Rechtsausschuss des dt. Bundestages.

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TobyR schrieb:
[...]
Des weiteren geht es darum, den Besitz von derartiger Pornographie zu verbieten, soweit die dargestellte Handlung real ist.
Letzteres läßt sich mit dem von Ihnen angesprochenen Schutzgedanken in Einklang bringen.
[...]

und selbst das stimmt nicht so ganz, denn in Ländern wo das der Fall sein dürfte wird mit hoher Wahrscheinlichkeit das deutsche StgB nicht angewendet werden.
Okay bleibt der Einwurf, das der Markt und damit die Nachfrage verringert werden kann, bloß wie es sich schon bei der Betäubungsmittelprohibition zeigt, bewirken solche Verbote sehr oft nichts, besonders wenn im Nicht-EU-Land (USA auch ausgeklammert) das Alter auch recht unterschiedlich ist, plus die eventuelle Verfolgung von Delikten durch die Behörden.
Zudem dürfte der Wegfall von Nachfragen aus Deutschland im Bezug auf die Vermarktungsumsätze recht marginal sein und das es eine beinahe weltweite Lösung ähnlich wie beim §184b gibt, glaube ich nicht....und selbst bei der Definition was alles unter dem Begriff des §184b fällt scheiden sich schon die Geister z.B. legal virtuelles in den USA und illegal virtuelles hier in De.

bombjack

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Mein lieber TobyR, auch wenn sie wahrscheinlich Nicht-Jurist sind, sollten Sie wissen, dass Jugendpornographie auch immer ein Stück weit mit sexueller Ausnutzung tu tun haben kann. So schade es für die Jugendlichen ist, die daran freiwillig mitwirken und denen man durch die neue gesetzliche Regelung hier vielleicht den Wunsch nach freier Körperkultur abspricht. Wie viele Fotos von jungen Mädchen und Männern, die im Internet veröffentlicht werden, sind aber unter Zwang, Demütigung und sonstigen brutalen Einschüchterungsmethoden dazu gebracht worden. Sie schreiben hier einsichtig es handelt sich hierbei um Moralstrafrecht, das aufgrund seiner ungemein weiten Fassung vortrefflich geeignet ist, Unsicherheit zu verbreiten und Handlungen zu verfolgen, die keinerlei Rechteverletzungen an irgendjemandem verwirklichen. Das mag für einige Fälle vielleicht stimmen. aber ich betone noch einmal ausdrücklichst, dass auch sehr viele Missbrauchstaten darunter sind. Und genau die gilt es durch ein verschärftes Strafmaß zu bekämpfen und entsprechend auch sanktionieren zu können. Auch wenn dieses zum Leidwesen derjenigen geht, die aus Spaß und aufgrund eines ungezwungenen Umstands an Pornographie mitwirken.

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Wir hätten somit als Kernargument gegen die Zulassung einer Jugendpornographie das k r i m i n o g e n e und k r i m i n e l l e Umfeld, das durch die Herstellung von Jugendpornographie angeblich oder tatsächlich gegeben ist. Und damit stellt sich die Frage: Stimmt das denn?

Beide Fragen kann ich von der Ephebophilie her positiv beantworten. Nehmen wir einfach zwei leicht recherchierbare Bereiche,

1. die P r a g e r Strichjungen-, Porno- und Drogen-Szene seit 1990,

2. der im Sommer aufgeflogene, recht bescheidene, aber sehr typische Fall der "Modellagentur für Jungen" in Berlin.

An beiden Komplexen kann man schön herausarbeiten, daß und warum die Herstellung von h a r t e r Jugendpornographie eine gefährliche Gratwanderung darstellt. Man wird sagen, die gefährdeten Jugendlichen wären ja ohnehin Strichjungen gewesen. Prag wie auch Berlin ermöglichen als Antwort nur ein "eher nicht". Die mit der Herstellung der harten Jugendpornographie einhergehenden Verführungen, Zwänge, Abhängigkeiten haben oft einfach die schwächsten, Hilflosesten unter den älteren Jungen zum Opfer, Ausreißer, anderweitig kriminell Gewordene, mental oder geistig Benachteiligte usw.

Kein Mensch wird anzweifeln, daß es bei den - trotz aller Emanzipation - noch mehr verletzbaren, rascher in Abhängigkeit zu bringenden weiblichen Jugndlichen im Rahmen der Produktion von Jugendpornographie w e i t a u s brutaler zugehen wird.

Das gilt auch für die von Frau Kaiser so "überzeugend" geschilderte, angebliche helle und vernünftige Porno-Jugendwelt in Holland und Skandinavien. Ich habe allzuviele alte Fälle im Kopf - leider nicht auf dem Papier -, die da ein ganz anderes Bild zeichnen, wenn man etwa von den gerichtsbekannt gewordenen Ereignissen ausgeht. Ich kann und darf eben nicht 14- und 16jährige Jungen in niederländischen Kleinstadtkinos auf offener Bühne zum Geschlechtsverkehr auffordern, diesen abfilmen und das dann als emanzipatorischen Jungensex oder ähnlichen Unfug verkaufen wollen. Ich muß als Pornoproduzent wissen, ob und wie ich mit Jugendlichen, die an der Nadel hängen, produziere. Ich kann eine eben entlaufene 16jährige Schülerin aus Kleinwiesenthal in Niederbayern, die sich nach Amsterdam verirrt hat, nicht in Pornoproduktionen einbauen.

Also da ist Regelungsbedarf gewesen. Und wenn diese harten Pornoproduktionen mit Jugendlichen vom Markt verschwinden, dann geht die Welt nicht unter.

Indessen: Man darf sich nicht herummogeln um die Frage der

- älteren, historischen Produktionen,
- der A b g r e n z u n g zwischen Poprnographie und Kunst.

Auf diese beiden, in gar keiner Weise gelösten Fragen sollte man eingehen. Wenn nämlich (zur Zeit leider zu Recht) gesagt wird, die Hälfte der Bundesbürger stehe durch das neue Gesetz mit einem Fuß im Gefängnis, dann liegt das allein an der

***s c h l a m p i g verabschiedeten Fassung des neuen Gesetzes, was diese beiden Fragen anbelangt.

Könnte man darauf eingehen?

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Liebe Peter Mulzer,

das mit der Abgrenzung Pornografie zu Kunst ist so eine Sache. Wenn man das in ein Gesetz aufnähme, füllte es Bände. Geht m.E. nicht. Also lassen wir es ganz. Wenn schon eine Verschärfung, dann könnte ich mir höchstens das Verbot von Produktion und Vetrieb von harter Pornografie mit minderjährigen Darstellern ohne den Firlefanz von Scheinmiderjährigkeit vorstellen. Alles andere war eh schon abgedeckt. Ich bin da eher auf der Seite von Frau Kaiser. Wie schon von allen anderen hier deutlich gemacht. Wir kommen vom Hunderten ins Tausende. Ich glaube auch, dass D es denn auch vertragen könnte, wenn man den Besitz von harter Pornografie in Kauf nimmt. Es wird in MD, RUS, etc. eh produziert. Dort ist es legal und, eben weil auch keine Kinder, nicht geächtet. Moralethische Überlegungen, so gut gemeint sie auch sein mögen, haben in einem Strafgesetz nichts zu suchen.

Glauben Sie mir, ich kenne die allgemeine Situation in Moldawien, Ukraine und Rumänien aus eigener Anschauung sehr gut. Nicht speziell auf unser Thema bezogen. Besitz von Jugendpornos, dass ich nicht lache. Meinen Sie, dass ein rumänischer Zöllner an der EU-Aussengrenze zu MD danach sucht. Die haben genug damit zu tun, Waffen- und Drogenschmuggel aus Transnistrien einzudämmen. Leider ist es so, dass, wenn ich dem sogar unsäglich schlimme Kinderpornos zeigte, käme keine Reaktion. Zun Glück haben die noch eine Moralvorstellung. Diese Kinderpornos wären geächtet, passieren würde nix, aber bei Jugendlichen erntete man schallendes Gelächter. Ich habe mit einem hohen Polizeioffizier der "Poltia Frontiera" in Iasi/RO gesprochen. O-Ton war:
"Habt ihr nix besseres zu tun. Helft uns lieber mal mit Technik und Knowhow, Drogen und Waffen zu finden. Vielleicht finde ich die Kleine auf dem Video ja auch ganz süß". Letzteres, damit kein Missverständis aufkommen zu lassen, natürlich auf eine Jugendliche (14-17) bezogen.

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