T E R R O R A N G S T! .....und Skat....und Falschparken

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 30.08.2008

beck-aktuell-Redaktion meldet eine der aktuellen politischen Situation entsprechenden Fall, den das VG Berlin entschieden hat:  

Sachverhalt:

Der Kläger hatte sein Auto in den Morgenstunden in der Dorotheenstraße in Berlin-Mitte vor der US-Botschaft im absoluten Haltverbot geparkt, um am Deutschland-Pokal im Skat im nahegelegenen Hotel Maritim teilzunehmen. Er war dabei eigenen Angaben zufolge von Polizeibeamten beobachtet worden, ohne dass diese ihn auf das Verbot hingewiesen hätten. Die gegen Mittag erfolgte Umsetzung des Fahrzeugs stellte der Polizeipräsident dem Kläger mit dem angefochtenen Gebührenbescheid (Umsetzungsgebühr in Höhe von 188 Euro) in Rechnung.

 

Das VG Berlin (Urteil vom 30.07.2008, Az.: VG 11 A 320.08) hierzu:

Wer seinen Pkw in einem durch absolute Haltverbote festgesetzten Sicherheitsbereich vor einer Botschaft abstellt, muss auch dann mit der sofortigen Umsetzung des Fahrzeugs rechnen, wenn der Abstellvorgang durch die zur Bewachung des Gebäudes eingesetzten Polizisten beobachtet wurde. Nach der ständigen Rechtsprechung des VG, die auch im vorliegenden Fall zur Anwendung kam, können Polizeibeamte, die zum Schutz von Botschaften oder anderen öffentlichen Einrichtungen eingesetzt sind, nicht über die Berechtigung zum Parken an dieser Stelle entscheiden. Demnach ist die Umsetzung von Kraftfahrzeugen in derart ausgewiesenen Sicherheitsbereichen generell rechtmäßig, ohne dass es im Einzelfall einer konkreten Behinderung bedarf.

Wäre vor dem 11. September auch so entschieden worden?
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