Stärkung des Arbeitnehmerdatenschutzes gefordert - Bußgelder für Lidl

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 06.09.2008
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtDatenschutzSchaarLidlBußgeld1|2650 Aufrufe

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich für die Verabschiedung eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes stark gemacht. Nach den jüngsten Skandalen und dem gerade stattgefundenden "Datenschutzgipfel" sieht er jetzt "ein günstiges Fenster" für einen entsprechenden Vorstoß. Geregelt werden solle darin, wann Daten über Mitarbeiter offen zu erheben, wofür sie zu verwenden und wann sie zu löschen sind. Generell müsse geklärt werden, inwieweit eine Verarbeitung persönlicher Daten im Betrieb überhaupt durchgeführt werden dürfe. Vor dem Hintergrund der Überwachungsfälle bei Lidl und der Deutschen Telekom war auch im politischen Raum die Forderung nach einer Stärkung des Arbeitnehmdatenschutzes laut geworden. Unterdessen wird gemeldet, daß die Datenschutzbeauftragten mehrerer Bundesländer dem Lebensmittelkonzern Lidl noch in diesem Monat Bußgeldbescheide zustellen werden; insgesamt soll es um einen einstelligen Millionenbetrag gehen. Dies meldet der Spiegel in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe unter Berufung auf Kreise hochrangiger Datenschützer.

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1 Kommentar

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Hallo,
gibt es dann derzeut keine ausreichenden Regelungen, nach denen das Vorgehen von Lidl&Co. unzulässig gewesen wäre? Ich bin der Meinung, dass nur neue Gesetze keine großen Änderungen bringen, es ist vielmehr eine Sache der Überwachung, ob diese Regelungen eingehalten werden.

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