Lohnnebenkosten in Deutschland sinken

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 08.09.2008

Einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes zufolge sind die Lohnnebenkosten in Deutschland im zweiten Quartal dieses Jahres gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 0,3 Prozent gesunken. Die Bruttolöhne und -gehälter sind im gleichen Zeitraum um 1,6 Prozent gestiegen. Daraus ergibt sich ein moderater Anstieg der  Arbeitskosten um 1,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Arbeitskosten werden allgemein als wichtiger Indikator der internationalen Wettbewerbsfähigkeit eingestuft, so dass man hier eine erfreuliche Entwickung konstatieren kann. Deutschland kommt damit in der EU sogar auf die zweiniedrigste Zuwachsrate nach Malta. Deutlich wird auch das Lohngefälle in der EU. Während in Deutschland im Jahre 2007 die Arbeitsstunde durchschnittlich mit 29,10 Euro vergütet wurde, waren es in Bulgarien 2,10 Euro und in Dänemark 35,00 Euro. Hier belegt Deutschland den 7. Rang. Diese Lohnspreizung könnte es auch weiterhin für manches Unternehmen interessant machen, Teile seiner Produktion nach Osteuropa zu verlagern.

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2 Kommentare

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Die Arbeitgeberlobby wird keine Ruhe geben, bevor nicht Arbeit in Deutschland so billig ist, dass sich kein Arbeitnehmer mehr das Leben leisten kann. Man kann nur annehmen, dass die vollständige Sozialisierung aller Arbeitskosten das Ziel sein kann.

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Ich finde die positive Darstellung auch sehr bedenklich. Wessen Lohnnebenkosten sind gesunken? Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung oder Arbeitnehneranteil? Wie kam es dazu? Wer bekommt nun weniger Leistungen?

Ich halte es für verfassungswidrig, dass Arbeitnehmer ihr Bruttoeinkommen versteuern müssen, aber nur ihr Nettoeinkommen bekommen. Wie Hohn kommt es mir vor, dass Arbeitnehmer Beiträge von ihrer steuerpflichtigen Bruttovergütung zur Bundesagentur für Arbeit zahlen müssen und bei Eintritt eines Versicherungsfalls (Arbeitslosigkeit) nichtmals Anspruch auf Rückzahlung ihres eigenen versteuerten Geldes haben. Von den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung ihrer Arbeitnehmer ganz zu schweigen.

Das BVerfG hat bereits zweimal zu verfassungswidriger Gesetzeslage entschieden (Stichwort Einmalzahlungen) und deshalb bin ich davon überzeugt, dass die Berliner Politiker wissen, dass sie mit verfassungswidrigen Gesetzen die Arbeitnehmer um ihre Ansprüche bringen. Die Bundesagentur nennt das Gewinne, die an den Bund gezahlt werden. Jetzt hat man die Anspruchsdauer wieder erhöht und stellt auf steuerfinanziert (Stichwort Mehrwertsteuererhöhung) um, damit die Verfassungswidrigkeit in Zukunft nicht mehr besteht.

M.E. sollte die Arbeitslosenversicherung abgeschafft werden und statt dessen jeder Arbeitnehmer die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf eine Abfindung haben, die sich nach der bisherigen Betriebszugehörigkeit und der Vergütung richtet. Auf den gesetzlichen Kündigungsschutz kann dann verzichtet werden.

Außerdem brauchen wir keine 16 Bundesländer und keine 17 Regierungen in Deutschland. Uns Bevölkerung war 1949 in der Präambel des Grundgesetzes versprochen worden, dass wir nach der deutschen Einheit entscheiden dürfen, wie der Bund in Länder aufgeteilt sein soll.

4 Länder sind m.E. genug. Ein Bundestag mit 205 Abgeordneten (51 pro Land) reicht auch. Und einen Bundeskanzler können wir auch dirkt wählen (mit Sitz im Bundestag). Und ein Landtag braucht auch nicht mehr als 51 Abgeordnete. Dann hat jedes Land immer noch 102 MdLs und MdBs.

Was könnte dann die Steuer- und Abgabenlast sinken?

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