Kein sofortiger Klagauftrag bei Verkehrsunfallregulierung notwendig

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 11.09.2008

Beauftragt nach einem Verkehrsunfall der Geschädigte einen Anwalt mit der außergerichtlichen Geltendmachung seiner Schadensersatzansprüche gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners, kann er in einem späteren Gerichtsverfahren den Ersatz der vorprozessualen Geschäftsgebühr nach der Entscheidung des OLG Hamm - Urteil vom 19.06.2008, Aktenzeichen 6 U 48/08 - beanspruchen, es sei denn, auf Grund konkreter Umstände bei der Mandatserteilung musste davon ausgegangen werden, dass der Versuch einer außergerichtlichen Regulierung keine Erfolgsaussicht hat. Die vom OLG Hamm aufgestellten Grundsätze betreffen zwar den Erstattungsanspruch gegen den Schädiger, sind aber auch auf das Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung des Mandanten übertragbar.

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