Tolles Teil - Buck/Krumbholz "Sachverständigenbeweis..."

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 11.09.2008

Wenn in der "Soldan"-Bestsellerliste neue Fachbücher auftauchen, dann weiß man nie so recht, ob die Bücher selbst oder nur die Werbung gut ist. Seit einigen Tagen bin ich nun stolzer Besitzer des Buck/Krumbholz "Sachverständigenbeweis im Verkehrsrecht", der sich in den letzten Wochen offenbar sehr gut verkauft hat. Um es kurz zu sagen: "Tolles Teil, das Buch!" Neben Fragen der Messtechnik, die man sicher nur anlassbezogen liest, wenn man mit dem betreffenden Messverfahren konfrontiert ist, findet sich ein bemerkenswert ausführliches Kapitel zu der "Morphologischen Identifikation von Personen" (das klingt nur kompliziert, ist aber letztlich vor allem die Täteridentifizierung anhand von Lichtbildern). Auf etwa 120 Seiten kann man hier alles über diesen Bereich erfahren. Selbst erfahrenen Praktikern, die schon häufig Sachverständige aus diesem Bereich gehört haben eröffnet die Lektüre dieses Buchabschnitts einen neuen Wissenshorizont. Skizzen, Bilder und Tabellen ergänzen die Ausführungen und machen den Bereich zu einem echten Lesevergnügen. Ebenso induktiv sind die Ausführungen zu allen nur erdenklichen Problemen von Verkehrsunfällen und ihrer Rekonstruktion. Für Straf- und OWi-Rechtler von besonderer praxisrelevanz sind natürlich auch Darstellungen zu Drogen- und Alkoholfragen.

Zur weitergehenden Einordnung des dargestellten Sachverständigengrundwissens finden sich noch juristische Einschübe im Buch. Während die Ausführungen zum Straf- und Verwaltungsrecht nur wenig mehr als die wichtigsten einschlägigen Normen im Zusammenhang mit Alkoholisierungsfahrten enthalten, ist der von Quarch bearbeitete Teil zu juristischen Fragen im OWi-Verfahren deutlich ausführlicher, ohne sich aber in Details zu verlieren. Quarch stellt auf knapp 30 Seiten sehr geschickt nur die "Basics" der einzelnen Messmethoden dar und verweist dann auf weiterführende aktuelle (!) Literatur und Rechtsprechung. 

Kurz und gut: Wer auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig ist, sollte sich dieses Werk unbedingt anschaffen.      

 

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2 Kommentare

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Herr Krumm,

...findet sich ein bemerkenswert ausführliches Kapitel zu der ”Morphologischen Identifikation von Personen” (das klingt nur kompliziert, ist aber letztlich vor allem die Täteridentifizierung anhand von Lichtbildern). Auf etwa 120 Seiten kann man hier alles über diesen Bereich erfahren. Selbst erfahrenen Praktikern, die schon häufig Sachverständige aus diesem Bereich gehört haben eröffnet die Lektüre dieses Buchabschnitts einen neuen Wissenshorizont.

na hoffentlich war da nicht Dr. Corn. Sch. beteiligt, der „Unfehlbare“.

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