CDU-Fraktion NRW für moderate Differenzierungsklauseln

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 21.09.2008

Die CDU-Landtagfraktion NRW hat sich unter dem Titel „Tarifautonomie sichern und stärken“ nachdrücklich zur Tarifautonomie als „unerlässlichem Garant von sozialem Frieden, Teilhabe, Selbstbestimmung und Wohlstand“ bekannt. In ihren „Petersberger Eckpunkten“ beklagt die CDU-Fraktion, dass die Tarifverträge viel von ihrer Bindungskraft eingebüßt hätten. Arbeitgeber versuchten durch Austritt aus dem Tarifverbund sich der Tarifbindung zu entziehen. Der Mitgliederbestand der deutschen Gewerkschaften sei gesunken. Es träten zunehmend Scheingewerkschaften, aber auch Sparten- bzw. Berufsgewerkschaften auf den Plan. Missbrauch der Tarifautonomie gelte es zu verhindern. Deshalb sei zu prüfen, ob die Anforderungen an die Tariffähigkeit der Tarifpartner ausreichend seien. Weiterhin wird angeregt, die Korruption von Tarifparteien unter Strafe zu stellen. Wenn käuflichen Betriebsräten Strafen drohten, müsse dies erst recht für gekaufte Gewerkschaften oder deren Käufer gelten. Als ein möglicher Ansatzpunkt zur Stärkung der Tarifautonomie werden moderate tarifvertragliche Differenzierungsklauseln genannt, mit denen bestimmte tarifvertraglich ausgehandelte Leistungen den Gewerkschaftsmitgliedern vorbehalten bleiben. Dieser Punkt ist allerdings rechtlich nicht unproblematisch, hatte doch der Große Senat des BAG in seiner grundlegenden Entscheidungen vom 29.11.1967 (AP Nr. 13 zu Art. 9 GG = NJW 1968, 1903) Differenzierungsklauseln eine klare Absage erteilt (vgl. zu dieser Thematik zuletzt Franzen, RdA 2006, 1). Schließlich lehnt die CDU Landtagsfraktion einen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn ab, befürwortet aber Maßnahmen zur Verhinderung von Lohndumping. Das Papier endet mit einem Appell an die Arbeitnehmer, sich Gewerkschaften anzuschließen, und an die Arbeitgeber, Arbeitgeberverbänden beizutreten und sich nicht der Tarifbindung zu entziehen.

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