Becksteins Doppelmaß - Was meinen Sie dazu?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 22.09.2008

Nun ist die Diskussion um die Äußerung von Günther Beckstein über die Möglichkeit 2 Maß Bier trinken und dann noch Auto fahren zu können etwas abgekühlt - ich denke, es ist nun die Zeit gekommen hier einmal im Blog darüber zu diskutieren (ohne einfache Stammtischäußerungen bitte!). Egal ob ernst gemeint oder nur ein schlecht gelungener Witz: Was halten Sie davon, wenn ein Ministerpräsident so etwas sagt? Was sind die Konsequenzen für einen betrunkenen Fahrer, der sich auf das "Becksteinrezept" beruft?

Zur genauen Erinnerung hier Meldungen auf der "heute"- und der "Welt"-Seite.  

 

 

Und wer doch lieber das Stammtischniveau mag: hier der Trinkversuch zu dem Becksteinrezept bei St. Raab :-)))))       - Manchmal ist es am Stammtisch halt doch lustig.

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7 Kommentare

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Eine solche Aussage, wie von Herrn Beckstein geäußert, ist im eigentlichen Sinne nichts Besonderes. Sie wird so oder so ähnlich an jedem zweiten Stammtischabend geäußert -- in der Regel ab dem zweiten Maß Bier. Fraglich ist jedoch, ob jemand in der Position von Günther Beckstein etwas derartiges kundtun darf. Schließlich hat Herr Beckstein als Politiker und Ministerpräsident eine Vorbildfunktion -- nicht nur für die Bürger, sondern auch für die Politik. So kann solch eine Aussage zwei Folgen haben: 1. Die Bürger halten ihn selbst für unglaubwürdig und 2. die Bürger halten die Politik (in diesem Fall der CSU) für unglaubwürdig. Als Ministerpräsident ist das eine ziemlich schlechte Bilanz, die er am Ende ziehen muss. Ob zwei Maß Bier nun konkret zu viel oder ausreichend sind, um sein Fahrzeug noch sicher im Straßenverkehr bewegen zu können, ist an dieser Stelle nebensächlich. Das persönliche Gefühl sagt dem Bürger, dass eine solche Aussage nicht leichtfertig getätigt werden darf. Und bei den nächsten Wahlen könnte sich dies negativ bemerkbar machen.

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Ein "anständiger Bayer" bringt mindestens 85 kg Gewicht und ca. 180 cm Länge. 2 Maß Bier in einer Stunde ist strafrechtlich völlig unbedenklich.

Ist der anständige Bayer 140 kg schwer und 210 cm groß und braucht er 5 Stunden für die beiden Maß, z.B. weil er vielleicht zwischenzeitlich 20 Hendl, 2 Haxn und 25 Würstl ißt, liegt nicht mal eine Ordnungswidrigkeit vor: http://www.analytiksoft.de/download/promillatoronline.htm

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@ schoeller: Wie soll nach Ihrer Meinung dann eine derartige Norm lauten? "Wer im Verkehr mit mindestens zwei Maß Bier ein Fahrzeug führt, obwohl er auf Grund seines Body-Mass-Index-Wertes von 26,1 Punkten oder darunter (Legaldefinition: unanständiger Bayer) nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.", zum Beispiel? Bei allem Respekt, das ist lächerlich. Dafür gibt es genug Menschen, die bereits nach einer Praline Mon Chéri schon nicht mehr fahrtauglich sind.

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Zum Glück wird nächstes Wochenende gewählt. Dann müssen auch in Bayern Politiker nicht mehr so tun, als seien ihnen täglich 2 Maß Bier aus 25 Meter Höhe in den Schädel gerast. Wo bleibt denn hier "Law and Order"? Und ist das wirklich ein Beitrag zur inneren Sicherheit? Das kann dann ja nächste Woche nüchtern betrachtet werden.

Auf jeden Fall ist das ein gruseliger Vorschlag. Alkohol hat im Straßenverkehr überhaupt nichts zu suchen. Kaum eine andere Vorschrift im Straßenverkehrsrecht hat mehr Leid verhindert als die Begrenzung des Alkoholkonsums vor jeder Fahrt. Besser wäre noch ein Alkoholverbot. Ein ehemaliger Innenminister sollte das eigentlich wissen.

Natürlich ist es eigentümlich, daß die Leute wegen ein paar hundert Euro Strafe und ein paar Wochen Fahrverbot Alkohol am Steuer meiden, nicht aber wegen der Unfallgefahr. Erstens meint wohl die Mehrheit, das schon zu wuppen und zweitens trifft es ja oft den Unfallgegner mehr, z.B. Fußgänger und Radfahrer. Also echt kein Problem ... oder?

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Ich bin einmal nach einer Hochzeit Nachts nach Hause gefahren, ich hatte nicht wenig getrunken, fühlte mich jedoch noch fahrtüchtig, nachdem ich 1 Stunde lang "abstinent" war und nur Wasser trank. Unbefahrene Straßen über Land. Ich bin - meine ich und meine Mitfahrer - sicher gefahren, wenn auch ich ein schlechtes Gewissen hatte und habe. Ich würde es wohl nicht so schnell wieder tun, denn: Wäre etwas passiert, wäre der Ärger groß gewesen.

2 Maß Bier sind für den Durchschnittsdeutschen m.E. zu viel, um danach noch ein Fahrzeug zu führen. Wenn man sich das Gesetz anschaut. Tatsächlich werden dadurch nicht viel mehr Unfälle geschehen.

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Die ganze Diskussion zeigt doch auch, daß es fast unmöglich ist, daß der Fahrer selbst wirklich beurteilen kann, ob er noch fahren kann/darf oder auch nicht, nachdem er getrunken hat. Er ist überfordert, zu beurteilen, ob er nun mehr als 0,5 Promille im Blut hat oder nicht. Er ist meistens aber auch überfordert mit der Entscheidung, fühle ich mich noch fahrtüchtig oder nicht. Das hat nicht nur etwas damit zu tun, daß Alkohol die Fähigkeit zur Selbstkritik herabsetzt, sonder auch damit, daß Beeinträchtigungen von Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit lange davor einsetzten, bevor man das subjektiv bemerkt. Im Ergebnis ist deshalb alles andere als eine klare 0,0 Promillegrenze unehrlich und gefährlich. Schließlich haben wir es nicht mit langsamen Rasenmähern zu tun, sondern mit "Geschossen" mit teilweise mehreren Hundert KW.

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Sehr geehrter Herr Fischer,

ich teile Ihre Auffassung, dass ein Fahrer häufig nicht entscheiden kann, ob er noch fahren kann/darf. Insbesondere dann, wenn man alkoholische Getränke ständig nachgießt und nicht weiß, welche Menge man getrunken hat.

Im Handel sind Alkoholtester mit elektrochemischen Sensor zu einem Preis von 300 bis 400 € erhältlich. Diese haben die gleiche Bauweise wie Polizeigeräte. Ein solches Gerät kann und sollte regelmäßig kalibriert werden und ist dann sehr genau.

Wenn man die Menge des getrunkenen Alkohols genau kennt oder die Atemalkoholkonzentration mit einem hochwertigen Alkoholtester prüfen kann, halte ich es für vertretbar, ein Fahrzeug zu führen.

Im Übrigen hätte der Gesetzgeber die Möglichkeit, den Einbau eines Alkoholtesters mit elektrochemischen Sensor in Fahrzeuge verbindlich vorzuschreiben. Die Kosten wären bei einer Massenfertigung relativ gering.

Ich sehe daher keine Notwendigkeit eine 0,0 Promillegrenze einzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Siepmann

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