Erst jetzt wurde aus der Drohung ernst: Bayern-SPD klagt gegen Online-Durchsuchungen
von , veröffentlicht am 26.09.2008Rechtsgebiete: Online-DurchsuchungBayernUnverletzlichkeit der WohnungStrafverfahrensrechtStrafrecht|2640 Aufrufe
Wenige Tage vor dem Ende des Landtagswahlkampfs in Bayern haben am Mittwoch vier SPD-Landtagsabgeordnete mit der Androhung ernst gemacht und Verfassungsbeschwerde beim BVerfG gegen das umstrittene bayerische Gesetz zur Online-Durchsuchung eingelegt. Das darin erlaubte heimliche Betreten der Wohnung, um Spähprogrammeauf PCs zu installlieren, verletze das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.
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