Bericht der Bundesregierung über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Umsetzung seiner Entscheidungen in Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2007

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 30.09.2008

Wie bereits in den Vorjahren hat das Bundesministerium der Justiz einen Bericht über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland erstellt. Der Bericht stellt insbesondere  die ergangenen Entscheidungen  kurz zusammengefasst vor. Erstmals wurde ein Kapitel zur Umsetzung der Entscheidungen durch die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen.

In Individualbeschwerdeverfahren gegen Deutschland hat der EGMR durch die Große Kammer und seine Kammern im Jahr 2007 in 75 Fällen abschließende Entscheidungen getroffen. 43 Fälle waren der Bundesregierung zuvor zur Stellungnahme zugestellt worden.  In 32 weiteren Fällen ist eine ausführlich begründete und veröffentlichte Entscheidung ergangen.

Der Gerichtshof hat in sieben Fällen eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) festgestellt und in 55 weiteren Fällen die Beschwerden als unbegründet oder unzulässig zurückgewiesen. In 12 Fällen hat er Individualbeschwerdeverfahren aus seinem Register gestrichen, nachdem die Bundesregierung mit den Beschwerdeführern einen Vergleich geschlossen oder eine einseitige Erklärung abgegeben hat, in der eine Konventionsverletzung zugestanden und eine Entschädigungszahlung zugesagt wurde.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen