Bundesjustizministerin Zypries stellt klar: Neues Staatsschutzstrafrecht im Oktober im Kabinett

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 30.09.2008

Der Gesetzentwurf, mit dem neue Formen der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten unter Strafe gestellt werden, ist laut einer Pressemitteilung des BMJ innerhalb der Bundesregierung sowie mit den Ländern und Verbänden abgestimmt und daher kabinettreif. Der Gesetzentwurf soll im Oktober Bundeskabinett beraten werden.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries:

"Mit dem neuen Gesetz werden künftig eine Vielzahl von Handlungen im Vorfeld von terroristischen Straftaten unter Strafe gestellt. Das Paket umfasst neben anderem beispielsweise das Bereitstellen von Bombenbauanleitungen im Internet, das Finanzieren von Terroranschlägen, das Beschaffen und Vorhalten von Materialien, mit denen Anschläge begangen werden können, aber auch insbesondere die Ausbildung und dass sich ausbilden lassen, um eine terroristische Gewalttat zu begehen.

Dabei bleiben wir bei unserer Leitlinie: Rechtsstaatliche Grundsätze müssen auch bei der Terrorismusabwehr strikt gewahrt werden. Strafrecht ist immer das letzte Mittel des Staates, deshalb können Vorbereitungshandlungen grundsätzlich nur ausnahmsweise strafbar sein. Allein der Umstand, dass sich jemand bestimmte Fertigkeiten beibringen lässt, die potentiell dazu genutzt werden können, terroristische Anschläge zu begehen, kann aus rechtsstaatlichen Gründen nicht ausreichen, um ihn oder sie zu bestrafen. Hinzukommen muss die Absicht, diese Fertigkeiten zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu nutzen. Allerdings kann - entgegen anders lautender Behauptungen von Unionspolitikern - der Aufenthalt in einem Terrorcamp schon ausreichen, um einen Anfangsverdacht für strafrechtliche Ermittlungen zu begründen. Dass diese abgewogene Ausgestaltung des Straftatbestandes geboten ist, zeigt schon der Umstand, dass sich ansonsten beispielsweise bereits ein investigativer Journalist strafbar machen würde, der sich zu Recherchezwecken in ein Terrorcamp begibt. Man kann also festhalten: Unser Vorschlag ist praxisgerecht und rechtsstaatlich, auch das Bundesinnenministerium trägt ihn mit."

Hinweis: Im Blog wurde der Entwurf bereitsvorgestellt

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