Bundeskanzlerin: "Wir sagen, dass diejenigen, die unverantwortliche Geschäfte gemacht haben, zur Verantwortung gezogen werden. Dafür wird die Bundesregierung sorgen."

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 06.10.2008

Die Hypo Real Estate ist gerettet - gleichwohl herrscht heute sehr große Unruhe auf den Märkten. Wohl niemand glaubt mehr, das bereits jetzt die weltweite Finanzkrise überwunden ist.

Überraschend wäre es nicht, wenn jetzt der Ruf nach neuen Strafvorschriften laut werden würde. Inwieweit bereits de lege lata das Strafrecht  herangezogen werden kann, um "diejenigen, die unverantwortliche Geschäfte gemacht haben, zur Verantwortung" zu ziehen, sollten wir hier  diskutieren.

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5 Kommentare

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Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nobert Röttgen sagte der "Financial Times Deutschland": "Es ist originäre Aufgabe des Gesetzgebers, durch zivil- und strafrechtliche Haftungstatbestände die gebotenen Grenzen zu markieren." Deshalb werde in der Union über die Höhe der Managerhaftung diskutiert. Im Gespräch ist eine Marke von bis zu zwei Jahresgehälter.

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Bin leider kein Rechtsexperte, daher kann ich hier keine Fachmeinung abgeben, aber man sieht ja in anderen Ländern, dass Managerhaftung durchaus üblich ist, warum also nicht auch bei uns? Grundsätzlich finde ich aber, sollten die meisten Anstrengungen dahin gehen, die Kunden vor Schaden zu bewahren, bevor man überlegt, wer wie gerettet wird und wieviel Schuld er selbst trägt. Das geht natürlich Hand in hand, aber ich denke etwas mehr Augenmerk auf die eigentlichen Opfer könnte schon gerichtet werden.

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Sehr geehrter Herr Prof. von Heintschel-Heinegg,

ich weiss nicht, ob es erforderliches und sinnvolles Mittel ist, strafrechtlich die Folgen zu sanktionieren, statt die Ursachen zu analysieren und für die Zukunft zu bekämpfen.

Man muss sich doch ernsthaft fragen, wie trotz Bafin und anderer Kontrollmechanismen mal eben 300 Millionen an eine Bank überwiesen werden können, die pleite ist.

Die Überweisung selbst: Die beiden Herren (?), die die Überweisung vorgenommen haben, waren entweder nicht informiert, überaus dumm oder haben überhaupt nicht gedacht. Hier sollte man zunächst fragen, wie solche Leute auf einen solchen Posten kommen. Bei einer strafrechtlichen Verfolgung müsste man ernsthaft über deren Schuldfähigkeit nachdenken.

Aber dann: Wo sind die betriebsinternen Kontrollmechanismen. Ich habe einmal gelernt, die Aktionärsversammlung habe den Vorstand zu entlasten. Warum werden die Vorstände gnadenlos entlastet, egal was sie anrichten? Und wo ist der Aufsichtsrat?
Noch schlimmer ist es, wenn Politiker in Aufsichtsgremien mitmischen und dennoch solche Katastrophen stattfinden?
Und was ist mit der Bafin?
u.s.w.

Und Herr Prantl sagt es: "Der hölzerne Handschuh des Strafrechts taugt offenbar nicht, um in windigen Bilanzen zu blättern, um sich Prospekte und Expertisen auf den Tisch zu legen, in denen schäbige Schuldverschreibungen als werthaltiges Anlageprodukt angepriesen wurden." http://www.sueddeutsche.de/finanzen/123/313031/text/

Was soll eine Bilanz schon aussagen, wenn diese nicht gelesen werden kann oder extrem kompliziert ist?
Dennoch ist diese das Nonplusultra der Unternehmensbewertung und deren Nicht-Erstellung sogar bereits unter Strafe gestellt - als abstraktes Gefährdungsdelikt -, obwohl mit legalen Mitteln Bilanzen frisiert werden können, ohne dass es auffällt.

Was soll es dann helfen, dass einzelne Manager für Dummheit, Dilettantismus oder Verantwortungslosigkeit bestraft werden, wenn diejenigen, die eigentlich die Aufsicht führen, auf ganzer Linie versagen. Manager scheinen mir u.a. deshalb so verantwortungslos, weil sie bestehende Kontrolle nicht zur Verantwortung zieht.

Warum findet das, was stattfinden müsste, nicht statt?
Und ohne den unmittelbaren Vergleich zu ziehen: Hat es den Mannesmann-Managern wirklich weh getan, einen Bruchteil ihrer Abfindungen gegen Einstellung herzugeben?
Das gleiche wäre mit einer Nichtentlastung des Vorstands zu zahlen gewesen und es ist meines Erachtens blanke Illusion, dass mit neuen Vorschriften solche Herren hinter Gitter wandern.

Claudia Schröder

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Sehr geehrte Frau Schröder,

da stimme ich Ihnen völlig zu, zunächst einmal sind die Ursachen der Finanzkrise zu analysieren.

Gleichwohl ist das Strafrecht schon de lege lata gefordert, wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen die KfW zeigen. Die Ursachenanalyse könnte aber auch dazu führen, dass - wie Herr Prantl in seinem Kommentar andeutet (siehe meinen heutigen Eintrag mit Links um 12:34 Uhr) - neue Straftatbestände geschaffen werden sollten. Wie diese dann aussehen könnten, kann ich mir vorstellen, wenn ich mir die §§ 100a ff StPO ansehe - hoffe allerdings, dass der Gesetzgeber mich eines besseren belehrt! Wenn die Vorschriften erst einmal auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden müssten oder nicht auf eine Seite des Schönfelder passen, dann ist nicht viel gewonnen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd von Heintschel-Heinegg

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