VG Münster: Keine Rundfunkgebühr für privat genutzte PCs und internetfähige Kühlschränke

von Dr. Michael Karger, veröffentlicht am 07.10.2008

Die seit 2007 geltende Gebührenpflicht für internetfähige PCs wird von einem weiteren Instanzgericht in Frage gestellt: Nach dem VG Koblenz hat nun auch das VG Münster (Az: 7 K 1473/07) eine Verpflichtung zur Zahlung von Rundfunkgebühr abgelehnt. Ein Münsteraner Student hatte gegen einen Gebührenbescheid geklagt. Das Gericht unterscheidet zwischen herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten einerseits und "neuartigen multifunktionalen Geräten" wie z.B. internetfähigen PCs, Notebooks, UMTS-Handys und - jedenfalls in der Pressemitteilung des Gerichts ausdrücklich erwähnt - (!)  internetfähigen Kühlschränken anderseits. Während bei Rundfunkempfangsgeräten schon der schlichte Besitz das Bereithalten zum Rundfunkempfang vermuten lasse, würden die multfunktionalen Geräte typischerweise (noch) nicht zum Empfang genutzt. Das Gericht berief sich hierbei auch auf die ARD/ZDF-Onlinestudie 2007, aus der sich ergebe, dass derzeit nur ein minimaler Anteil der Gesamtbevökerung ab 14 Jahren täglich das Internetradio nutze. PC- und Kühlschrankbesitzer können aber nicht wirklich beruhigt sein: Zum einen ist die Linie der Verwaltungsgerichte uneinheitlich (so hat das VG Ansbach unlängst zugunsten der GEZ entschieden), zum anderen ist die Entscheidung des VG Münster noch nicht rechtskräftig.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen