Motorboote - Sind sie "Kraftfahrzeuge" im Sinne des § 69 StGB?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 11.10.2008

...diese Frage stellt sich nach Trunkenheitsfahrten von Motorbootführern, die übrigens ebenso wie bei (Land)Fahrzeugen über § 316 StGB geahndet werden. Gerade haben zwei Oberlandesgerichte (OLG Brandenburg NZV 2008, 474; OLG Rostock NZV 2008, 472) die herrschende Meinung bestätigt, wonach § 69 StGB mit dem Wort die Kraftfahrzeuge meint, die § 1 Abs. 2 StVG auch meint, also gerade keine Schiffe. Nun mag manch ein Leser meinen, das sei doch selbstverständlich. Ist es aber nicht: LG Kiel, DAR 2006, 699 = NStZ-RR 2007, 59 und LG München, NZV 1993, 83 haben das anders gesehen...und somit auch eine Fahrerlaubnisentziehung vorgenommen. Für jubelnde Motorbootführer sei natürlich darauf hingewiesen, dass später aber natürlich oft eine verwaltungsrechtliche Fahrerlaubnisentziehung stattfinden wird.

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