Bundesrat fordert weitere Verbesserung des Schutzes von Zeitwertkonten

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 12.10.2008

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am vergangenen Freitag (10.10.2008) eine weitere Verbesserung des Schutzes von Zeitwertkonten (siehe dazu bereits Blog vom 7.10.2008) gefordert.

In seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesrat für eine Herabsetzung des Schwellenwertes aus, ab dem es möglich ist, Wertguthaben an die Deutsche Rentenversicherung zu übertragen. Außerdem schlägt er eine Erweiterung des Verwendungszwecks der Wertguthaben vor. Hiernach sollen sie als Abschlagsausgleich beim Bezug vorzeitiger Altersrente zugelassen sein. Zudem müssten auch tarifliche, über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub hinausgehende Urlaubsansprüche oder freiwillige tarifliche Geldleistungen des Arbeitgebers in Wertguthaben einfließen können. Auf diese Weise könnten Arbeitnehmer ihre Wertguthaben schon frühzeitig ansammeln. Dies erhöhe tendenziell auch ihre Bereitschaft, sich aus familiären Gründen freistellen zu lassen.

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