Praxis pur: EU-Führerschein aus Sicht eines Betroffenen

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 13.10.2008

Der Verkehrsrechts-Blog lebt! Die Problematik des EU-Führerscheins (eigentlich: EG-Führerscheins) ist regelmäßigen Blog-Lesern bekannt. Im Hinblick auf die aktuelle EuGH_Rechtsprechung hat ein Blogleser von seinen Erlebnissen aufgrund eines Fahrerlaubniserwerbs als "Führerscheintourist" in Tschechien berichtet:

"Ich gehöre auch zu den Betroffenen.Ich habe 2005 den Fs in der Tschechei gemacht und hatte bis jetzt keine Probleme. Samstag bekam ich das Schreiben der Verkehrsbehörde,daß mein Schein nicht mehr gültig ist und ich ihn vorlegen muß,daß ein Stempel darauf gemacht wird und er für die BRD nicht mehr gilt. Dabei war ich 2005 insgesamt 9 Monate auf Montage in der Tschechei.Aber ich wußte ja nicht,daß die tschechische Adresse darauf stehen muß und leider meine Heimatadresse angegeben. Was kann ich jetzt tun?"

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5 Kommentare

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Auf meinem Führerschein steht die Adresse gar nicht (lediglich der Name der ausstellenden Behörde), somit verstehe ich die Frage nicht. Sind die EU-Führerscheine nicht einheitlich? Oder gehörte Tschechien damals noch nicht zu EU, und die Führerscheine sahen anders aus?

Auch gibt es eine "Lücke" in der Erzählung. Wieso schreibt die Verkehrsbehörde? Wurde der Blog-Leser von der Polizei kontrolliert?

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oskar hat seinen beitrag im ursprungsblog zwischenzeitlich wie folgt ergänzt:

"oskar (techn.angestellter) Kommentar 14. Oktober 2008 - 08:18
Vielleicht noch ein Zusatz:
Auf dem Schreiben steht:Durch uns sind keine weiteren Auklärungsmaßnahmen zu treffen,da unbestreitbar feststeht,daß Sie ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt dr Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland hatten.
Das heißt wohl im Prinzip:Ich muß den Beweis erbringen,daß ich damals einen Wohnsitz in der Tschechei hatte.Aber ich habe keine Papiere mehr,die das beweisen würden.Es ist ja schon über 3 Jahre her.
Das kann doch alles nicht wahr sein!!!"

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Wie währe es mit einem Antrag auf Umschreibung des Führerscheins in einen Deutschen, so wie es die heimgekehrten AuPairs aus den USA tun? Hier wurde ja anscheinend kein deutscher FS zuvor entzogen und eine Wiedererteilung von Auflagen abhängig gemacht (MPU, erneute Prüfung usw.), somit sollte das hier eigentlich möglich sein.

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Stimmt leider nicht.Der FS wurde mir 1998 wg.Trunkenheit entzogen.Nachdem ich bei der MPU durchfiel,obwohl ich monatelang nichts trank und es auch heute noch nicht tue,hatte ich diesen Unsinn satt.
Der Psychologe fragte,welche Kurse ich gemacht hätte und ich sagte:keinen,weil ich nichts trinke,war die Sache beendet.Das ganze dauerte genau 15.Minuten,aber ich war schon nach der ersten durchgefallen.
Als dann 2005 durch meine berufliche Tätigkeit die Möglichkeit bestand,den Schein in der Tschechei zu machen,nahm ich diese Chance war.Es war eine sehr seriöse Sache,genau wie in Deutschland auch.Aber es machte mich keiner aufmerksam,daß ich meine tschechische Adresse eintragen soll.
Da ich immer noch meine Wohnung in Brno habe,werde ich den Schein auf meine tschechische Adresse umschreiben lassen.Auch meine Fahrzeuge werde ich hier anmelden,dann können mir die deutschen Beamten gestohlen bleiben.

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Die Sache mit dem Führerschein ist etwas kompliziert, besonders was den EU-Führerschein betrifft. Die EU legt fest, dass man einen Führerschein in jedem EU-Land machen kann. Und dieser ist dann auch in allen EU-Ländern gültig. Man kann auch in jedem anderen land einen Führerschein machen.

Deutschland legt allerdings fest, dass der schein nur 6 Monate gültig ist und dann umgeschrieben werden muß. Liegt der Wohnsitz aber beim Erwerb in Deutschland, möchten die deutschen Behörden nicht, dass man den Führerschein in anderen Länder macht, egal ob Eu-Land oder nicht. Ursache dafür, sind die Wucherpreise für den Führerscheinerwerb. Die fallen in allen anderen EU-Ländern meist günstiger aus. Die Spanne beginnt bei 100€ weniger und geht bis zu 1000€. In Polen oder Tschechien, bekommt man einen Bus- und LKW-Schein meist zum selben Preis, wofür man in Deutschland lediglich den PKW-Schein ohne Anhänger bekommt.

Wer also den Führerschein in einem EU-Land günstiger macht, umgeht damit die hohen Kosten der Fahrschule und des Verwaltungsaktes. Das andere Problem sind natürlich Eintragungen in den Verkehrsakten. Diese werden aus anderen Ländern nicht angefordert. Deutsche Behörden verlangen teilweise eine sinnlose MPU. Die Kosten dafür wird leider nicht dem auferlegt, der diese verlangt.

RTL hatte mal vor einigen Jahren, 11 Busfahrprüfer der Dekra mit falschen Akten zur MPU geschickt. Es haben lediglich 2 bestanden. Eine sinnlose MPU kostet etwas 350€. Je besser man lügen kann, desdo höher die Chance, den Schein wiederzubekommen. Wenn ich dann sehe, wie der alkoholabhängige Freund meiner Nachbarin, sein Führerschein bereits zwei Mal, wegen Trunkenheit verloren hat, locker zur MPU geht und diese Problemlos besteht, dann beweißt das die Sinnlosigkeit der überteuerten MPU. Vorallem sitzen dort keine kompetenten Verkehrspsychologen. Jeder halbwegs kompetente Psychologe bestätigt einem, dass man niemanden nach einem Besuch richtig einschätzen kann.

Wenn eine Person einen längeren Auslandsaufenthalt hat und dort seinen Führerschein macht, so gilt dieser auch hier. Aber nur für die Dauer von 6 Monaten. Schreibt man den Führerschein nicht um, verfällt dieser und verliert, entgegen dem EU-Recht, seine Gültigkeit.  Man sollte den Staat dazu zwingen, die Kosten für das zu tragen, was der Staat verlangt (Personalausweise, Reisepässe, Fahrerlaubnisse, KOM-Scheine [PBO], Kennzeichen, usw). Das funktioniert in den USA, Kanda, Australien und in vielen anderen Ländern, ganz hervorragend. Da bezahlt man nur die Verwaltungskosten und die Prüfung.

Es kann nicht sein, dass man nur dann Mist machen darf, wenn man viel Geld hat und besser lügen kann, wie Baron Münchhausen, oder jeder Politiker.

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