Juristisches Neuland: In Miami ist der Sohn des ehemaligen liberianischen Diktators Charles Taylor wegen Folter u.a. in Liberia angeklagt

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 14.10.2008

Für die amerikanische Strafjustiz ist der Prozess ein Novum: Vor einem Bundesgericht in Miami muss sich der 31 Jahre alte Charles Taylor jun. wegen Taten (Folter, Verschwörung zur Folter und wegen Schusswaffengebrauchs bei Begehung eines Gewaltsverbrechens) verantworten, die er als Anführer der damals neu gegründeten "Anti-Terrorist Unit" (ATU) während der Präsidentschaft seines Vaters in Liberia in den Jahren 1999 bis 2003 begangen hat, um das Regime seines Vaters zu stützen. Sein Vater selbst muss sich gegenwärtig in Den Haag vor einem Sondertribunal wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Bürgerkriegs in Sierra Leone (nicht in seinem Heimatland Liberia) verantworten.

Erstmals nutzt die amerikanische Strafjustiz das bereits im Jahr 1994 vom Kongress verabschiedete Bundesgesetz "Extraterritorial Torture Statute", um im Ausland begangene Folterungen zu verfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Verdächtigte in den Vereinigten Staaten aufhält. Die Nationalität des mutmaßlichen Täters und seiner mutmaßlichen Opfer spielen keine Rolle.

Ein wichtiger weiterer Schritt, der Potanten zeigt, dass ihre Taten nicht ungesühnt bleiben!

Quelle: Katja Gelinsky in FAZ vom 14.10.2008 S. 8

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5 Kommentare

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"im Ausland begangene Folterungen" ist doch genau was George Bush #2 derzeit tut, auch wenn er eine besondere Form der Definition von Foltern verwendet, nach der z.B. "Waterboarding" keine Folter sei.

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Nun ja, da ist das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen. Sobald die neue amerikanische Regierung im Amt ist, glaube ich, dass Bemühungen um die justizielle Aufarbeitung einsetzen - mit welchem Erfolg wird sich zeigen. Das Thema will ich aber demnächst gesondert zur Diskussion stellen.

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In allen Anklagepunkten haben die Geschworenen des Bundesgerichts in Miami Charles Taylor jun. für schuldig befunden. Ihm droht nun eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das Strafmaß soll am 9.1.2009 verkündet werden.

Quelle: FAZ vom 1.11.2008 S.4

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