Technisches für Juristen: Unfallfucht bei "Leichtkollisionen"

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 15.10.2008

Wenn es sich um technische Sachverhalte dreht, dann tun sich Juristen oftmals schwer und verlassen sich nahezu blindlings auf Sachverständige. Der Münsteraner Dipl-Ing. Stefan Schneider hat hier in der Zeitschrift StRR in Heft 9 einen einführenden Bericht aus technischer Sicht zum Thema Unfallflucht - § 142 StGB - geschrieben. Es geht hierbei um die Wahrnehmbarkeit von "Leichtkollisionen" (also: kleineren Zusammenstößen) im Straßenverkehr. Ein frei zugänglicher Text desselben Sachverständigen zu dem Thema findet sich hier. Insbesondere räumt Schneider dankenswerterweise mit Vielem auf, was einem (vor allem, wenn man mit dem Strafrecht in der Praxis beginnt) bei diesem Thema durch den Kopf spukt:

  • Die Schadenshöhe hat meist nichts mit der Wahrnehmbarkeit zu tun.
  • Zeugen, die den Unfall hören konnten sind mit dieser Wahrnehmung relativ unwichtig.
  • Normale Fahrtgeräusche nehmen oft die Möglichkeit einer akustischen Wahrnehmbarkeit des Unfalls.
  • Ein "Sehen-Können" des Unfalls kann regelmäßig mangels Sichtmöglichkeit auf die Stelle, an der der Zusammenstoß stattfindet nicht festgestellt werden.

Zuverlässig (jedoch nur durch Sachverständigen klärbar) ist nur die taktile Bemerkbarkeit ("Hat es geruckt?"). Zur juristischen Seite des § 142 StGB empfehle ich (kleine Werbung :-))) meine Ausführungen in Krumm/Kuhnert/Schmidt, Straßenverkehrssachen, 1. Aufl. 2008.

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