"comply or explain" - bald neu

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 23.10.2008

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sieht vor, die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG hin zu einem echten "comply or explain"-Modell auszuweiten. Danach soll künftig auch eine Begründungspflicht bestehen, warum Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes nicht angewendet wurden oder werden. Bisher reichte lediglich die Erklärung aus, dass dem Deutschen Corporate Governance Kodex "entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden".

Zudem wird der Empfängerkreis der Entsprechenserklärung über die Aktionäre der Gesellschaft hinaus auf die Öffentlichkeit erweitert. Eine praktische Änderung ist damit nicht verbunden. Die Erklärung kann hierfür, wie auch bisher üblich, auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht werden.

Des Weiteren sind neben dem Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften auch solche Unternehmen künftig verpflichtet, eine Entsprechenserklärung abzugeben, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien (z.B. Schuldverschreibungen) zum Handel an einem organisierten Markt emittieren oder deren Aktien auf Veranlassung der Gesellschaft über ein multilaterales Handelssystem gehandelt werden.

Nach der geplanten Gesetzesänderung muss schließlich im Anhang des Konzern- und/oder Jahresabschluss erklärt werden, dass die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG-E abgegeben und öffentlich zugänglich gemacht wurde.

Insbesondere die neue Begründungspflicht, warum einzelnen Empfehlungen nicht entsprochen wurde oder wird, soll zu mehr Transparenz führen. Abzuwarten bleibt, wie die Begründungen im Einzelnen hierzu ausfallen werden, da Anforderungen hierzu bisher noch nicht aufgestellt sind.

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