Künftig höhere Geldstrafen für Spitzenverdiener

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 27.10.2008

Was bereits im März im Blog schon angesprochen wurde, hat nun das Bundeskabinett beschlossen:  den Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung der Höchstgrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen. Um der Entwicklung der Einkommen von Spitzenverdienern zu entsprechen, soll das Gericht künftig einen Tagessatz in Höhe von maximal 20.000 € - statt wie bisher von 5.000 € - verhängen können.

Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamts hat sich die Zahl der Personen, deren Einkommen deutlich über der geltenden Tagessatzhöchstgrenze liegt, mehr als verachtfacht.

Aus der vorgesehenen Vervierfachung der Tagessatzobergrenze ergibt sich, dass als höchste mögliche Geldstrafe künftig ein Betrag von 7,2 Millionen € bei einer Einzeltat und 14,4 Millionen € bei mehreren Taten verhängt werden kann (bisher liegen die Höchstgrenzen bei 1,8 Millionen bzw. 3,6 Millionen).

Beispiele:

(1) Hinterzieht ein Spitzenmanager mit einem Nettojahresgehalt von 6 Millionen € Steuern in größerem Umfang, beträgt der auf Grund des täglichen Nettoeinkommens zu bestimmende Tagessatz 16.667 €. Hält das Gericht eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen für tat- und schuldangemessen, errechnet sich eine Geldstrafe von insgesamt 5,1 Millionen €.

(2) Hinterzieht derselbe Täter in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils Steuern in größerem Umfang und legt das Gericht wegen der Tatmehrheit (BGH NJW 2008, 3232) die Gesamtgeldstrafe auf 450 Tagessätze fest, wäre eine Geldstrafe von rund 7,5 Millionen fällig.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen