Ernst August von Hannover scheitert mit Klage gegen Ex-Anwalt

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 28.10.2008

Über die Vorgeschichte ist bereits berichtet worden. Nun hat gestern das LG Hannover die Schmerzensgeldkage des Prinzen Ernst August von Hannover gegen seinen früheren Anwalt abgewiesen. Mit der Abgabe einer mit dem Prinzen nicht abgestimmten geständnisgleichen Erklärung habe der Verteidiger die Persönlichkeitsrechte des Adligen nicht schwerwiegend verletzt. Nach der Urteilsverkündung kündigte der aktuelle Prozessvertreter des Klägers Berufung beim OLG Celle an.

Zwar hat der ehemalige Anwalt des Prinzen nach Auffassung des LG Hannover das allgemeine Persönlichkeitsrecht seines früheren Mandanten verletzt, indem er für diesen eine nicht abgestimmte und zu weit gehende Erklärung unterzeichnet habe. Ein Strafverteidiger sei aber berechtigt, eine andere als die gewünschte Prozesstaktik zu verfolgen, wenn andernfalls seien Mandanten Nachteile drohten. Der Anwalt habe die Verurteilung des Prinzen zu einer Freiheitsstrafe vermeiden wollen. Dass er dazu die mit der Staatsanwaltschaft abgestimmte Erklärung als sicheren Weg gewählt habe, sei ihm nicht vorzuwerfen.

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